Hallo Jonas,
den grundsätzlich zutreffenden Ausführungen von „Siehe hier“ und den abschließenden Zusammenfassungen von „KSC“ und „W°lfgang“ kann ich zustimmen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo Jonas,
den grundsätzlich zutreffenden Ausführungen von „Siehe hier“ und den abschließenden Zusammenfassungen von „KSC“ und „W°lfgang“ kann ich zustimmen.
"Der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen: Selbstständige mit einem Auftraggeber"Rückfrage :-) Werden Sie freiberuflich (also Selbständig) mit Honorarvereinbarung quasi "angestellt" bzw. sollen Sie so Ihre Leistungen erbringen, oder werden Sie auf geringfügiger Basis bzw. durch Minijob mit Arbeitsvertrag angestellt und sollen so Ihre Leistungen erbringen?Naja, so wie es da eben steht, also freiberuflich/selbstständig.
Keine Scheinselbständigkeit, das habe ich schon auf dem Schirm. Krankenversicherung ist auch kein Problem, ich bin Student, habe noch einen anderen Job (der nebenbei bemerkt komplett über die Übungsleiterpauschale läuft und damit steuerlich und versicherungstechnisch recht egal ist) und glücklicherweise Verwandtschaft, die finanziell im Bedarfsfall auch unterstützen kann. Berufshaftpflicht wäre eine Überlegung wert, ja, war aber nicht Gegenstand meiner Frage. Allgemein schweifen wir etwas ab… :)Naja, so wie es da eben steht, also freiberuflich/selbstständig."Der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen: Selbstständige mit einem Auftraggeber"
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.