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Freiberufliche Nebentätigkeit

von Nordlicht01.04.2019 | 12:26
105 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, liebe Forums-Teilnehmer, ich bin 63 und seit 12/2018 Rentnerin mit Altersrente für langjährig Versicherte, habe die Regel-Altersgrenze aber noch nicht erreicht. Nun habe ich Möglichkeit, eine freiberufliche Nebentätigkeit aufzunehmen. Da ich in dem Zusammenhang auch Ausgaben haben werde, wird der echte Gewinn ja eigentlich erst im Rahmen der Steuererklärung festgestellt. Reicht es aus, dann den Steuerbescheid bei der DRV einzureichen, oder muß ich jede Rechnung einreichen, und falls ja: dann auch die Ausgaben nachweisen ? Vielen Dank für Hinweise dazu und freundliche Grüße aus dem Norden !

2 Antworten

-am 01.04.2019 | 13:50
Hallo Nordlicht, Sie müssen auf keinen Fall Rechnungen oder ähnliches einreichen. Ihre Einkünfte aus Ihrer selbständigen Tätigkeit sind auf Ihre Altersrente anzurechnen, und zwar in Höhe des steuerrechtlichen Gewinns. Diesen steuerrechtlichen Gewinn (für das Jahr 2019) werden Sie zunächst schätzen müssen und dem Rentenversicherungsträger mitteilen, am besten auf dem Vordruck R0230 (Prognose). Mit dem von Ihnen angegebenen Betrag wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob Sie weiterhin Anspruch auf Vollrente (- 6.300 Euro) oder nur auf eine Teilrente habe. Sobald Sie Ihren Einkommensteuerbescheid als Nachweis für Ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit vorlegen können, wird Ihr Rentenversicherungsträger Ihre Rente anhand des Einkommens aus dem Einkommensteuerbescheid neu berechnen (sog. Spitzabrechnung, frühestens zum 01.07. des Folgejahres). Haben Sie mehr verdient als geschätzt, werden Sie einen Betrag zurückzahlen müssen, haben Sie weniger verdient, wird Ihnen der noch zustehende Betrag nachgezahlt. Sofern Sie absehen können, dass sich Ihr geschätztes Einkommen für das jeweilige Kalenderjahr doch anders entwickeln wird als zunächst angekommen, können Sie auch einen Antrag auf Änderung der Prognose stellen. Die Veränderung muss dafür aber mindestens 10 % betragen.
Nordlichtam 01.04.2019 | 19:37
Vielen Dank, lieber Experte / liebe Expertin - Ihre Antwort hilft weiter !
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