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Experten-Antwort

Freiberufliche Tätigkeit nach Renteneintritt

von Steva5704.06.2020 | 19:18
110 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin schwerbehindert und gehe aus meinem Angestelltenverhältnis im Juli 2021 mit 63 plus 11 Monate in Rente. Ich werde freiberuflich als Trainer wieder arbeiten und weit über dem Freibetrag von 6500 € verdienen. Zum Nachweis des Verdienstes ist der Einkommensteuerbescheid notwendig. Meine Frage ist jetzt, welcher Betrag der maßgebliche zur Berechnung ist, der Brutto oder der Nettoverdienst? Mit Grüßen Stefan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steva57,

der steuerrechtliche Gewinn ist das maßgebliche Einkommen, das als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist.

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3 Antworten

Schadeam 04.06.2020 | 19:42
Das was letztlich als Gewinn aus der Tätigkeit im Steuerbescheid steht.
W°lfgangam 04.06.2020 | 20:11
...Sie werden daher zunächst auf eine gewissenhafte Vorausschätzung (eigene/oder die des Steuerberater) angewiesen sein, die dann bei Vorlage des Steuerbescheide im Rahmen der 6300-€-Grenze im Nachhinein zu überprüfen ist - und DANN erst wird die 'Spitzabrechnung' für den zulässigen Hinzuverdienst mit ggf. Überschreiten für die rückwirkenden Jahre vorgenommen = genaue Rückforderungen/Nachzahlungen verzögern sich daher um 1/2/3 Jahre. TIPP: schätzen Sie gut/mehr als Sie erwarten, dann kommt es nicht zu Rückforderungen :-) Gruß w.
xyzam 05.06.2020 | 14:50
Hallo, wichtiger Hinweis: Neben der Frage des Hinzuverdienstes/Anrechnung auf die Rente stellt sich hier noch die Frage, ob als Trainer der mehr als 5.400 EUR Gewinn im Jahr erzielt Versicherungspflicht als Selbständiger (§ 2 Nr. 1 SGB VI) besteht und Sie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten müssen neben dem Rentenbezug. Vor Erreichen des Regelalters besteht Versicherungspflicht bei bestimmten Selbständigen, der parallele Rentenbezug ist nicht relevant. Es besteht Anzeige/Meldepflicht. Sie sollten Sie ab Beginn der Tätigkeit bei der Rentenversicherung melden. Am besten ein persönliches Beratungsgespräch. Infos finden Sie auch hier in der Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
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