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Experten-Antwort

Freibetrag

von Miriam04.12.2018 | 09:08
106 Ansichten
5 Antworten

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Wird bei der neuen erhöhten Mütterrente der Freibetrag zu dem Jahr wo Rentenbeginn auch erhöht? Läuft dies ohne Antrag ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.12.2018 | 08:31

Hallo, Miriam,

der Besteuerungsanteil der zustehenden Rente verändert sich nachträglich nicht aufgrund der nun um die max. zusätzlichen 0,5 EP pro Kind zu berücksichtigende Rentenerhöhung. Die Neuberechnung wird von Amts wegen durchgeführt, Sie selbst müssen also nicht aktiv werden.

4 Antworten

Modi1969am 04.12.2018 | 09:29
Hallo, wenn Sie den dauerhaft steuerfreien Anteil der Rente meinen, müsste es wie folgt sein: Der "Mütterrentenanteil" Ihrer Rente aufgrund der Neuregelung 2019 wird auf den Wert des Jahres, aus dem der dauerhaft steuerfreie Anteil der Rente ermittelt wurde ( z.B. 2010), rückgerechnet und erhöht damit in Abhängigkeit Ihres Renteneintritts ( z.B. 2009- somit 58 % d.G.n. steuerpflichtig und somit 42 % steuerfrei..) den dauerhaft steuerfreien Anteil der Rente. So war´s jedenfalls bei der 2014er Mütterrente. Wenn Sie die Rentenbezugsbescheinigung 2019 zur Vorlage beim Finanzamt Anfang 2020 anfordern und mit der Rentenbezugsbescheinigung 2018 fürs Finanzamt vergleichen, müsste die Veränderung durch die Mütterrente sichtbar sein...
Modi1969am 05.12.2018 | 19:14
Hallo Miriam, Jetzt haben Sie gegensätzliche Antworten. Ich bleibe bei meiner Aussage, will sie aber mit einem Beispiel konkretisieren. Zunächst -der Steuerpflichtige %-Satz der Rente ändert sich durch die Mütterrente nicht. Wenn Sie z.B. 2005 in Rente gingen, sind 50 % der Rente d.G.n. steuerpflichtig. Aus der Kalenderjahresrente 2006 wurde in diesem Fall der dauerhaft steuerfreie Anteil der Rente (die restlichen 50%) gebildet. Alle Rentensteigerungen aufgrund Rentenanpassung fallen seit 2007 in den steuerpflichtigen Teil der Rente; Sie wachsen sozusagen immer näher an die Rentenbesteuerung ran bzw. stärker in die Steuerlast. Nun kam 2014 die erste Müterrente (28,61 Euro/Kind). Bei meiner verrenteten Mutter wurde der Wert der 2014er Mütterrente auf das Niveau 2006 rückgerechnet (glaube 22,x Euro) und von dem sich hieraus ergebenden Betrag waren dann wiederum 50 % steuerfrei(Rentenbeginn 2005) und erhöhten damit den dauerhaft steuerfreien Anteil der Rente in 2014 (erster Teil Mütterrente 7-12/14) und 2015(Rest). Nun kommt diesmal die Mütterrente am 1.1.19. Somit wird sich der dauerhaft steuerfreie Anteil Ihrer Rente (nicht der %- Satz!) wiederum um den prozentualen steuerfreien Anteil der auf Rentenbeginn bzw. Folgejahr rückgerechneten Wert der Mütterrente 2 erhöhen. Wenn Sie die Rentenbezugsbescheinigungen für's Finanzamt 2018 und 2019 vergleichen (Anfo Anfang 2019 für 2018 und Anfang 2020 für 2019), werden Sie die Veränderungen sehen....
Miriamam 05.12.2018 | 19:27
Hallo Modi 1969,dachte das NICHT sei Versehen vom Experten. Bin 205 in Rente und Freibetrag sind 30 Prozent Danke für die Mühe
Miriamam 05.12.2018 | 19:28
2015
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