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Experten-Antwort

Freibetrag Hinterbliebenenrente prüfen

von KS15.08.2019 | 18:37
86 Ansichten
3 Antworten

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Der Freibetrag nach akt. Rentenwert x 26,4 führt nur dann zu einer Kürzung der Hinterbliebenen Rente, wenn die eigene Rente den Freibetrag übersteigt. Jedoch ist mir nicht klar, was weitere eigene anzurechnende Einkünfte sind, die gegebenenfalls zu einer Kürzung führen. Gibt es bei den anzurechnenden Einkünften Freibeträge? Im vorliegenden Fall wird noch eine (Mini)Betriebsrente von 46,-€ gezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KS,

W°lfgang hat bereits den passenden Link gepostet. Antworten finden Sie auf den Seiten 9, 10 und 11.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

W°lfgangam 15.08.2019 | 19:30
Hallo KS, zunächst ist bei Einkünften neben der Hinterbliebenenrente vom Brutto-Betrag auszugehen. Dieser wird für die Anrechnung bei der Hinterbliebenenrente um einen Pauschbetrag gekürzt: 13 oder 14 % bei der gesetzlichen Rente, 17,5 - 23 % bei der betrieblichen Rente. Das Merkblatt der DRV zu den Freibeträgen "Hinterbliebenenrente - Hilfe in schweren Zeiten" (in dem zu sämtlichen Einkommensarten leicht lesbar die Freibeträge dargestellt sind) ist zz. nicht abrufbar, die Web-Side der DRV-allgemein ist offenbar aktuell komplett down. Schauen Sie ersatzweise hier rein/Seite 9ff.: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Im Süden scheint noch Strom auf dem Server zu sein – gepufferte Akkus auf Weißwurst-Technology eben ;-) Gruß w.
KSam 15.08.2019 | 22:07
Danke für die hilfreiche Antwort
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