Hallo,
wenn ich von voller EMR in die vorgezogene mögliche SB Rente mit 62 wechsel, Gilt das dann für den Hinzuverdienst so wie die Regelaltersrente wo es keine Rolle mehr spielt wie hoch der Zuverdienst ist?
Mit freundlichen Grüßen
K-F[/quote] Ja, so ist es, der Hinzuverdienst für vorgezogene Altersrenten wurde zu 2023 abgeschafft. [/quote]
*hüstel ...nicht der Hinzuverdienst wurde abgeschafft, sondern die 3. Bedingung = muss bei vorgezogener Altersrente (alles, was vor der Regelaltersrente als Altersrente kommt) eine Hinzuverdienst_GRENZE_ einhalten, sonst wird/wurde die vorgezogene Altersrente gekürzt/ggf. gar nicht gezahlt.
Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr = neben der Rente ist die (volle) Weiterbeschäftigung oder Neubeginn einer Beschäftigung mit mtl. Mio-Gehalt möglich. *)
Bitte etwas 'präziser' formulieren ...sonst entstehen wieder Gerüchte "die/der hat aber gesagt, der Hinzuverdienst wurde abgeschafft"/ich darf da gar nichts mehr hinzuverdienen! ... ;-)
*) zu beachten ist, dass bei 'längerer' Beschäftigung über den Altersrentenbeginn hinaus, grundsätzlich eine 99,99 % Teilrente gewählt werden sollte, ggf. mit Taktung 1. Monat Vollrente, ab Monat 2 dann 99,99 % (Hintergründe dazu erklärt Ihnen jede/manche ;-) Antragsstelle, die Rentenanträge aufnimmt *)
Gruß
w.
*) scheint aber auch in einigen DRV-SB-Bereichen noch nicht wirklich angekommen zu sein, die die Vorort-Antragstellung/_Beratung_ mit dieser Kombination tatsächlich hinterfragen/Antragsteller vom Gegenteil überzeugen wollen (profan nur an Pflegetätigkeit jenseits Regelaltersgrenze denken) ...nunja, wenn zeitnah kein 'Neu-Wissen' von oben nach unten gereicht wird. Einfach ärgerlich, den DRV-MA über Sinn + Zweck der freien Wahlmöglichkeit von Teilrenten aufklären zu müssen ...