Diese bitte sei ihnen gewährt, soweit mein klein-
gehirn ausreicht.
Es gilt also bis 31.12. 2008 das bisherige system
von freistellungsaufträgen für zins/dividenden.
Früher wesentlich höher, nunmehr ab 2007 euro
801 / 1602 led./ vh.
Ganz schlaue nennen 750 / 1500 vermerken ge-
setzes treu, es kommen noch 51 bzw. 102 wer-
bungskosten hinzu.
Dies kann dazu führen, dass 51 / 102 freistellung
verschenkt werden.
Nur wenn jemand höhere werbungskosten nachweisen
kann, sind 750 bzw. 1500 richtig genannte beträge.
Ist dies nicht der fall, sind die werbungskosten inte-
grierter bestandteil der freistellungsbeträge.
Angenommen, sie haben als einzelperson 1.801 €
gesamtzins in 2006 vereinnahmt, wurden auf konto
aber nur €. 1484,50 gutgeschrieben.
Die bank mußte für 1.000 zins( 1801./. 801 frei-
stellung nämlich annonym €. 316,50 = 30 %
steuer plus soli ans finanzamt abführen.
Rentner können diese beträge in der regel durch
die einkommensteuererklärung zurückholen.
Für werktätige ( arbeitseinkommen )lohnt sich eine
steuererklärung, wenn der persönliche grenzsteuer-
satz unter 30 % liegt. Darüber, machen sie das,
was sie für richtig halten
Hatten sie einnahmen durch kursgewinne und diese papiere
länger als ein jahr im bestand, ist steinbrück daran nicht
beteiligt. Aber nur mehr bis ende 2008.
Meinetwegen aktien/fondsanteile gekauft am 1.11.2005
mit 10.000 kurswert, diese aber erst am 1.12.2006 mit
kurswert 20.000 verkauft, konnten sie 10.000 speku-
lationsgewinn einstreichen.
Der freistellungsfreibetrag von 801 spielte hierbei keine
rolle.
Dies ändert sich ab 2009, die freistellungsbeträge 801/1602
gelten gleichermaßen für zins und kursgewinne, modern
ausgedrückt, veräußerungsgewinn.
1801 zins und 10.000 kursgewinn zunächst 11.801 leicht
verdientes geld, wenn da das finanzamt nicht wäre.
11801 minus 801 freistellung, es wurden von der bank auto-
matisch steuer, soli, eventuell auch kirchensteuer, insgesamt
ca. 28 % aus 11.000 = 3080 €. abgezogen und abgeführt.
Nur wenn der persönliche grenzsteuersatz unter 25% liegt
lohnt sich noch die einreichung der sogenannten anlage
"KAP", da bei genannten 28% der reine steueranteil 25%
beträgt.
Grentzsteuersatz, was ist dies für ein ungetüm??
36.000 Jahresbrutto nach steuerklasse I, vermindert um
abzugsbeträge für vorsorgeaufwe. und werbungskosten-
paulschale von 920 ergeben mal angenommen euro
33.008 00 zu versteuerndes einkommen und 6.787 steuer.
44.008,00 ( plus 11.000 für kapitalanl. s.o.) 10.717 steuer.
03.930,00 mehr steuern : 11000 sind 35,7273 % grenz-
steuersatz.
Keine "KAP" anlage mehr, mit 25 bzw. 28 % ist alles abge-
golten. Schlimm genug, es wurden ja schon 3.080 , statt wie
bis 2008 nur 316,50, abgeführt.
Gerne können sie weitere fragen stellen, es ist noch kein
gelernten vom himmel gefallen.
Natürlich hat hkk.recht, es ist der rechenschafts-
bericht, entschuldigung
( sorry).
MfG.