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Experten-Antwort

Freit beim LSG

von Elisabeth31.08.2019 | 12:19
69 Ansichten
9 Antworten

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Ich habe ein Schreiben meines Rechtsanwaltes vom 27.8.gestern erhalten. Das LSG hat ein Schreiben vom 15.8. an meinen Anwalt verschickt, das den Eingangsstempel meines Anwaltes vom 23. 8. trägt. Ich soll einen Arzt von der Schweigepflicht entbinden und der Anforderung der Patientenakte zustimmen. Wie viel Zeit dafür bleibt mir? Das Gericht hat dem Anwalt 14 Tage eingeräumt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.09.2019 | 07:35

Hallo Elisabeth,

Sie sollten umgehend die Schweigepflichtsentbindung an Ihren Anwalt oder direkt an das Gericht zurücksenden, damit das Gerichtsverfahren fortgeführt werden kann.

8 Antworten

Elisabetham 31.08.2019 | 13:28
Ab wann gilt die Frist für mich? Ist das Datum des Eingangs bei meinem Anwalt maßgebend oder der Eingang bei mir? Danke für weitere hilfreiche Hinweise.
Anwalt am 31.08.2019 | 12:55
Wer soll das denn hier wissen! Fragen Sie doch einfach Ihren Anwalt!
Rechtsanwalt am 31.08.2019 | 13:02
Die Zeit beträgt exakt 14 Tage.
KSCam 31.08.2019 | 15:17
Dieses Schreiben zu unterschreiben und (über den Anwalt) an das SG zurückzusenden ist eine Aktion von 5-10 Minuten. Es gibt doch das alte sprichwort: was du heute kannst besorgen das verschiebe nicht auf morgen! Weshalb sinnieren Sie da über Fristen? Und wenn das Gericht eine Frist nennt und Sie da irgendwie nicht klarkommen, dann verhandeln und diskutieren Sie bitte mit dem SG. Was da eine Frage in einem Rentenforum bringt, kapiere ich wirklich nicht.
KSC Ergänzungam 31.08.2019 | 15:21
Je schneller Sie diese Entbindung unterschreiben um so schneller kann der Arzt tätig werden und um so schneller kann der Rechtsstreit beendet werden. Oder wollen Sie gar keine Entscheidung und suchen deshalb Mittel und Wege das SG Verfahren zu verschleppen?
Elisabetham 31.08.2019 | 18:49
Vielen Dank, dass ich nun weiß, dass ich bis zum 7.9. Frist habe. Meine Klage läuft aktuell vor dem LSG. Ich will einfach nur meine klage gewinnen.
oh weham 02.09.2019 | 09:10
Ist das nicht ein wenig gewagt solche pauschalen Ratschläge hier von einem Experten? Keiner weiss was in diesem Verfahren alles läuft, was der Anwalt alles macht, was das Gericht braucht, oder vielleicht schon hat. Es könnte ja auch für das eigene Verfahren ein großer Fehler sein, eine ggf. pauschale SPE an das Gericht zu senden! Hier sollte doch der bevollmächtigte Rechtsvertreter die allererste Anlaufstelle sein.
Elisabetham 02.09.2019 | 20:10
Danke lieber oh Weh!!! ich habe heute bei der Geschäftsstelle angerufen. Die Frist ist der 9.9.Ich brauche mir auch keine sorgen zu machen, denn die Frist kann auch verlängert werden. Meinen Anwalt konnte ich nicht erreichen. Das ist so wieso sehr schwierig.
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