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Experten-Antwort

freiw. Nachzahlung in DRV/nach Überschreiten Höchstdauer 8 Jahre

von Stevie25.08.2023 | 09:48
163 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi zusammen, ich habe am 7. Juli 2017 meine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Die Höchstdauer von 8 Jahren habe ich bereits vorher schon erreicht. Kontenklärung bereits gemacht und vorliegend. Meine Frage: Kann ich dann von Januar 2017 bis Juli 2017 insgesamt 7 Monate freiwillig nachbezahlen, also auch für den Monat Juli 2017? Das offizielle Semesterende war Ende August 2017. Wie verhält sich das mit der Nachzahlung? Kann man bis zum offiziellen Semesterende, also in meinem Fall 8 Monate nachbezahlen, oder nur 7, bis zur Exmatrikulation? Danke und VG Stevie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

grundsätzlich können Sie für alle schulischen Ausbildungszeiten nach dem 16. Geburtstag Beiträge zahlen, die die Rentenversicherung nicht als berücksichtigungsfähige Anrechnungszeiten anerkennt. Haben Studierende die von der Hochschule für den jeweiligen Studiengang nach den maßgebenden Prüfungsbestimmungen vorgesehene akademische Abschlussprüfung abgelegt (zum Beispiel Magister- oder Diplomprüfung, Staatsexamen, Bachelor, Master), so ist Endzeitpunkt der Hochschulausbildung grundsätzlich diese Abschlussprüfung. Somit können Sie lediglich 7 Monate nachzahlen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Schadeam 25.08.2023 | 10:56
die nahezu identische Frage gab es dazu doch diese Wochen schon mal, einfach etwas zurück blättern und nachlesen. PS: damals ging der August nicht, weil der bereits mit einem Pflichtbeitrag belegt war, grins PS 2: den Antrag stellen und abwarten ob 7 oder 8 Monate NZ genehmigt werden; die Auswirkungen sind sicher nicht so gwaltig, dass... Und wenn es nur für 7 Monate geht und Sie das nicht akzeptieren wollen, können Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Bis zur Rente haben Sie für diese hochwichtige Geschichte ja noch 20 Jahre Zeit. Alles Gute und ein gutes WE
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