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freiwilig zahlen?

von aeg16.06.2008 | 22:26
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4 Antworten

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Hallo, ich habe habe trotz das ich gearbeitet habe bis 05.07 Alg II bekommen, da mein Ex Mann den Unterhalt für mein Kind an das Amt zahlen mußte.Im April 08 habe ich geheiratet und mich bei der ARGE abgemeldet,da ich einen Arbeitsplatz in aussicht hatte und ich durch die Heirat sowie so keinen Anspruch mehr auf ALG II hatte.Leider hatte ich kurz vor der Hochzeit einen Herzinfarkt und war bis heute in einer Reha Klink.In der nächstsen Zeit darf ich nicht arbeiten gehen.Soll ich nun selber meinen Beitrag in die Rentenkasse zahlen oder kann ich mich obwohl ich nicht arbeitsfähig bin beim Arbeitsamt melden, damit mir die bis jetzt angerechneten Jahre nicht verloren gehen? Als Anmerkung, ich bin 45 Jahre alt und seit 30 Jahren im Berufsleben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo aeg,

Rosanna hat Ihnen gerade schon richtige Hinweise gegeben. Ich schließe mich ihrem Rat an: Gehen Sie in eine Beratungsstelle und klären Sie das anhand Ihrer konkreten Versicherungsdaten im persönlichen Gespräch (Adressen finden Sie über die Beratungsstellensuche in der linken Navigationsleiste).

3 Antworten

Rosannaam 17.06.2008 | 08:57
Hallo aeg, zunächst einmal gehen Ihnen die bisher eingezahlten Beiträge nicht verloren, denn Sie erhalten daraus später die Altersrente. Da Sie Jahrgang 1963 sind und vermutlich vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, können Sie durch eine freiwillige Beitragszahlung WAHRSCHEINLICH die Anwartschaft für eine EM-Rente erhalten! Eine andere Möglichkeit ist die, einen Minijob anzunehmen (mtl. Bruttolohn von z.B. 100,- - 200,- € reicht schon aus!), und auf die Versicherungsfreiheit ZU VERZICHTEN! Dann gilt jeder Monat als PFLICHTBEITRAGSMONAT und Sie können sich die teureren freiwilligen Beiträge von zur Zeit 79,60 € sparen. Bei einem Minijob mit z.B. 100,- € brutto zahlen Sie im Endeffekt "nur" 15,85 €!!! Evtl. haben Sie auch Anspruch auf medizinische Reha-Maßnahmen, um Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Mein dringender Rat: Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen RV-Träger in Verbindung und lassen sich beraten. MfG Rosanna.
Solidargemeinschaftam 17.06.2008 | 09:44
hallo aeg haben sie bei ihrem zwei-monatigen aufenthalt in der reha-klinik nicht evtl. auch einen antrag auf em-rente gestellt? auch wenn sie sich mit 45 jahren zu jung für die rente fühlen, so sollten sie diese möglichkeit doch (für eine gewisse zeit) in betracht ziehen, oder? sie haben lange jahre die anderen mit ihren beiträgen unterstützt und sollten sich daher nicht schämen, eine notwendige unterstützung der versichertengemeinschaft in anspruch zu nehmen!
Rosannaam 17.06.2008 | 10:26
Die Arbeitslosigkeit endete im April 2008; danach waren Sie arbeitsunfähig krank (mit Aufenthalt in einer Reha-Klinik). Lassen Sie sich die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und der Reha-Maßnahme von der Krankenkasse bescheinigen und legen diese Bescheinigung Ihrem RV-Träger vor. Dann wäre von diesem darüber zu entscheiden, ob die AU-Zeiten als Anrechnungszeiten nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI anzuerkennen sind. In diesem Fall wäre jeder Monat belegt und Sie bräuchten ab 05/2008 - zumindest für die Dauer der AU - keine freiwilligen Beiträge zahlen. Aber wie gesagt: lassen Sie sich unbedingt beraten! MfG Rosanna.
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