Hallo Isa,
freiwillige Beiträge können Sie in die Rentenversicherung immer dann einzahlen, wenn Sie keine Pflichtbeiträge leisten. Sie können jeden Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag (83,70 Euro) und dem Höchstbeitrag (1246,20 Euro) in die Rentenversicherung einzahlen. Bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit der freiwilligen Beiträge sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Weiterhin verweisen wir auf die von User DRV empfohlene Broschüre.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung