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Experten-Antwort

Freiwillig aus dem Ausland einzahlen - für wen lohnt sich das?

von Freiwillig aus dem Ausland einzahlen - für wen lohnt sich das?21.01.2019 | 09:27
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage, die bestimmt schon gestellt wurde, die ich aber trotzdem nicht im Forum finden konnte. Ich werde für voraussichtlich 3 Jahre in der Schweiz arbeiten und danach wieder nach Deutschland zurückkehren. Wie ich dem unten verlinkten Dokument entnommen habe, ist es möglich, in dieser Zeit weiterhin freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Aber wie kann ich beurteilen, ob sich das in meinem Fall lohnt? Gibt es hierzu irgendwelche Rechner, in denen ich den Mehrwehrt dieser Einzahlung gegenüber einer dreijährigen Lücke überschlagen kann? Danke & freundliche Grüße Marius R http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marius R,

den Ausführungen von Klugpuper schließen wir uns an.

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8 Antworten

Bleiben Sie in der Schweizam 21.01.2019 | 10:31
deren Rentensystem mit 1.Säule AHV Rente 2.ter Säule Betriebsrente und 3.ter Säule Privatversicherung ist weit besser. Grundrente nach 44 Jahren heute um die 2.450.-- Sfr Einzelperson plus Verheiratet um die 3.450.-- Sfr. Jede Einzahlung auch in Deutschland, hilft im Alter ! Vor allem die staatliche Absicherung. Viel Spass Erfolg in der Schweiz
Bleiben Sie in der Schweizam 21.01.2019 | 11:56
das Problem ist: mindestens 5 volle Jahre in der Schweiz bleiben, kleine Rente, aber besser wie nichts! ( Grrr Riester ) Wenn Sie wieder in Deutschland leben, können Sie leider nicht freiwillig dort in der Schweiz weiter AHV einbezahlen. Dies ist auch für Auslandsschweizer ein grosses Problem.
senf-dazuam 21.01.2019 | 12:59
Zum Thema "Arbeiten im Ausland" gibt es eine Reihe von Broschüren der DRV, hier die zur Schweiz https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Hinsichtlich der Wartezeit sollte die Auslandstätigkeit kein Problem darstellen, die Zeiten werden quasi übernommen. Für die Berechnung des Betrages ist allerdings da eine Lücke. Die wird auch nicht wirklich kleiner, wenn Sie nur den Mindestbetrag einzahlen. Lassen Sie sich in einem Beratungsgespräch bei der DRV eine Rente fiktiv ausrechnen, die sich ergeben würde, wenn Sie in den drei Jahren den Betrag A oder B oder den Durchschnitts- oder Höchstbetrag einzahlen. Damit können Sie dann besser entscheiden.
Bleiben Sie in der Schweizam 21.01.2019 | 13:17
Eventuell gehen Sie mit dem Entsendungstatus in die Schweiz.(Dies liegt an Ihrem Arbeitgeber) Klären Sie dies weit vorher!: Krankenkasse in Deutschland oder in der Schweiz ! Befreiungsantrag klären mit der Krankenkasse! D u CH KVG Solothurn zuständig ( Kasse zur Befreiung der Krankenkasse Schweiz Weiterversicherung in Deutschland ) Forum: Hallo Schweiz schauen Sie mal rein. Schweiz kostet etwa 500.-- Sfr. pro Person ! Monat Krankenversicherung. Es gibt dort keine Familienversicherung immer pro Person! Natürlich, werden die 3 Jahre Schweiz von der DRV übernommen, bei der Betrachtung, nur mit 5 Jahren würden Sie 5 x 1/44 = etwa 275.-- Sfr Monat Rente aus der Schweiz mit 65 J bekommen ! Besser wie jede Betriebsrente nach 5 Jahren in Deutschland.
KSCam 21.01.2019 | 19:53
1) Für Zeiten in denen Sie in CH als Arbeitnehmer tätig sind besteht keine Notwendigkeit in D zusätzlich Beiträge einzuzahlen. Das regeln die zwischenstaatlichen Bestimmungen. 2) Gleichwohl können Sie parallel dazu in D freiwillige Beiträge zahlen. Jeder heute gezahlte Tausender erhöht Ihre spätere Monatsrente um 4-5 Euro. Ob Sie das lukrativ erachten bleibt Ihnen und Ihrer Lebensplanung überlassen. 3) Sobald Sie 12 oder mehr Beitragsmonate in der Schweizer AHV gezahlt haben, haben Sie später mal einen separaten Rentenanspruch aus der Schweiz.
Nochmalsam 21.01.2019 | 20:38
es gibt die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Sie in die Schweiz befristet " entsendet" . Da besteht die Möglichkeit, sich von der Krankenkassenpflicht in der Schweiz über die KVG Solothurn befreien zu lassen. Antragsforular im Internet KVG ! Sie sind dann weiter in Deutschland in der Krankenkasse und Rentenversicherung. Nicht besser oder schlechter wie die Schweizer Krankenkasse, im Gegenteil Zahnbehandlungen werden in Deutschland Dito Arztbesuche ohne Probleme möglich. Zahnarzt muss in der Schweiz zu 100% selbst bezahlt werden. Mit Ihrem Arbeitgeber vorher klären und mit Krankenkasse D u CH! Aber, weit vor der Einreise machen.!!! Nicht bei der Einreise, da ist alles zu spät. Dies bezieht sich eventuell auch für Ihren PKW. So wie ich weis? muss der PKW mind. 12 Monate in Ihrem Besitz sein. Schauen Sie im Forum " Hallo Schweiz " nach. Viel Erfolg
Klugpuperam 21.01.2019 | 21:36
Im Versicherungsverlauf entsteht keine Lücke, die schweizer Zeiten werden anerkannt. Man könnte, wenn einem der Sinn danach steht, parallel zu den schweizer Zeiten freiwillige Beiträge zahlen. 1000 Euro Beitrag bringen derzeit eine Steigerung der Monatsrente von 4,43 Euro. Auf Basis dieser Daten müsste man eine abschlagsfreie Rente 225 Monate beziehen, um sein Geld wieder herauszubekommen. Dabei sind der Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung, bzw. der Zuschuss zur Krankenversicherung, die Steuerpflicht der Rente, die Absetzbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen, Inflation, die Rentenanpassungen und die Veränderungen der Berechnungsgrundlagen nicht einkalkuliert. Viel Spaß beim Rechnen.
Rentenhöhe?am 22.01.2019 | 08:25
Hallo Klugpuper, was zahlt ein Rentner der etwa 1600.-- Euro Rente bekommt, nach 45 Versicherungsjahren einschl. der Arbeitgeber Beiträge in die Rentenkasse ein. Wenn ich Ihre Aussage die wohl richtig ist interpretiere ist die ausbezahlte Rente eine mickrige. Warum bezahlen wir überhaupt in dies verkorkste System ein ?
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