Hallo eisblume,
ja, Sie können grundsätzlich auch als Bezieher von Arbeitslosengeld II eine Leistung zur Rehabilitation beim Rentenversicherungsträger beantragen. Ob dies in Ihrem Fall ratsam ist, kann ich von hieraus allerdings nicht beantworten – dies hängt in erster Linie von Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und den Gesamtumständen Ihres Einzelfalls ab. Im Zweifel sollten Sie sich hierzu von Ihrem behandelnden Arzt und einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.
Hinsichtlich Ihrer Frage zum Schwerbehindertenausweis kann ich Sie im Übrigen nur an Ihren zuständigen Versorgungsträger verweisen. Im Rahmen dieses Forums ist es uns leider nicht möglich, Fragen zum Schwerbehindertenrecht zu beantworten.