Hallo Jessica,
durch die Zahlung der Aufstockungsbeiträge bei einer geringfügigen Beschäftigung erwerben Sie vollwertige Pflichtbeiträge u. Wartezeitmonate. Diese sind u. a. entscheidend für die Gewährung von Reha-Maßnahmen, EM-Renten u. Altersrenten.
Sollten Sie nur einen Minijob (ohne eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung)ausüben, führt die Befreiung von der Versicherungspflicht dazu, dass Sioe für diesen Job keine Aufstockungsbeiträge mehr entrichten können.