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Experten-Antwort

Freiwillig gesetzl. KV-Beitrag - Übernahme Hälfte durch RV

von Nora07.03.2025 | 13:36
203 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin freiwillig gesetzl. krankenversichert und habe zum 01.01.2025 eine Erhöhung um 29,94 €/Monat erhalten. Jetzt schreibt mir die Rentenversicherung, dass sie davon 5,72 €/Monat erstattet. Weiter schreibt sie als Grund: "Rente wird neu berechnet ab 01.03., weil sich ab 01.03.2025 der Beitragssatz für die Berechnung ihres Zuschusses geändert hat. Zwei Fragen dazu: - 5,72 € ist ja nicht die Hälfte. Warum gibts nicht die Hälfte? - Der Beitrag hat sich für freiwillig gesetzl. Versicherte ja nicht erst zum 01.03., sondern bereits zum 1.01. erhöht. Warum gibts den Zuschuss also nicht zum 01.01.? Die Begründung ist doch schlichtweg falsch im Bescheid.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nora,

 

als Beitragszuschuss zu Ihrer Rente erhalten Sie den halben Beitrag, der sich aus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag ergibt. Der von der Rentenversicherung gezahlte Zuschuss errechnet sich aus Ihrer Rentenhöhe.

 

Woraus sich die Differenz ergibt, kann in diesem Forum nicht ermittelt werden. Vielleicht bekommen Sie noch weitere Leistungen, die der Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterliegen?

 

Die Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes wirken sich gem. § 247 S. 3 SGB V auf die Bemessung der Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung erst mit einer zweimonatigen Verzögerung aus, in Ihrem Fall also zum 01.03.2025

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Klausam 07.03.2025 | 13:54
Hallo, zum zweiten Teil kann ich etwas sagen. Es ist gesetzlich festgelegt, dass erst zum März der neu berechnete Zuschuß gezahlt wird. Fragen Sie ihren Bundestagsabgeordneten warum das so ist. Gruß Klaus
Noraam 07.03.2025 | 13:59
Wo soll das festgelegt sein? Soweit mir bekannt ist, gilt die Regelung, dass Erhöhungen erst ab März übernommen werden, nur für gesetzlich Versicherte, nicht aber für freiwillig gesetzlich Versicherte.
Mondkindam 07.03.2025 | 14:30
Sie bekommen grob gesagt als Beitragszuschuss nicht die Hälfte Ihres Krankenkassenbeitrages sondern nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrages, der sich aus Ihrer Rente ergibt. Eine Berechnung ist bei Ihrem Bescheid doch dabei.
Noraam 07.03.2025 | 14:36
Mein Krankenkassenbeitrag ab 01.01. ist laut Rechnung 222,07 €. Als Zuschuss bekomme ich aber nur 92,90 € und nicht die Hälfte. Pflegeversicherung ist natürlich außerdem 44,94 €.
Praxisam 07.03.2025 | 15:48
1. Der Rechenweg ist im Bescheid komplett dargestellt. Nachrechnen werden Sie es doch sicherlich können. 2. Die zweimonatige Verzögerung bei Begrenzung des Zuschusses auf die Hälfte des fiktiven Pflichtbeitrages steht im Gesetz.
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