Hallo Carola Kunze,
der Beitragssatz zur Krankenversicherung (KV) beträgt für den Rentner z.Zt. 8,2 % der Bruttorente, wenn der Versicherte pflichtversichertes Mitglied bei der gesetzlichen KV ist. Die Krankenkasse entscheidet darüber, ob Ihr Ehemann als Rentner pflichtversichertes oder freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sein wird. Dies hängt von der sogenannten „Vorversicherungszeit“ ab. Diese Entscheidung teilt die Krankenkasse der DRV mit. Es ist deswegen durchaus möglich, dass Ihr Mann nun weiterhin pflichtversichert in der KV ist, obwohl er in der Vergangenheit auch freiwillige Beiträge zur KV gezahlt hat. Aus dem Rentenbescheid geht in der Regel das Krankenversicherungsverhältnis hervor. Sollten darin keine Angaben dazu gemacht worden sein, soll Ihr Mann Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen. Er wird dann erfahren, wie er eingestuft wurde, bzw. ob ein Anspruch auf die Gewährung eines Beitragszuschusses zu den Aufwendungen für die freiwillige KV (7,3 % der Bruttorente) besteht, ggf. noch ein Antrag auf Beitragszuschuss gestellt werden muss. Konkrete Angaben zur Prüfung der Vorversicherungszeit erhalten Sie von der zuständigen Krankenkasse.