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Freiwillige Beitraege

von Ruphus30.09.2009 | 09:55
826 Ansichten
3 Antworten

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Mein Rentenverfahren (Erwerbsunfaehigkeit)hat sich ab Antragstellung 3 Jahre hingezogen,war ausgesteuert ,und habe um Ansprueche nicht zu verlieren,freiwillige Beitraege in die Rentenkasse gezahlt.Ich glaubte man wuerde mir jetzt meine Beitraege zurueckerstatten,aber weit gefehlt,auf meine Anfrage wurde mir mitgeteilt,das sei nicht moeglich? Die Rente wurde doch nachtraeglich ab Antragstellung genehmigt,wo werden denn nun meine Beitraege verbucht?Nach meinem Verstaendnis,habe ich doch nur Beitraege gezahlt,das fuer den Fall der Ablehnung ,keine Nachteile im weiteren Versicherungsverlauf habe.Fuer eine Auskunft waere ich sehr dankbar

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da die freiwilligen Beiträge bei einer Erwerbsminderungsrente nur bis zum Eintritt der Erwerbsminderung berücksichtigt werden, bleiben die Beiträge die danach liegen unberücksichtigt. Da es sich jedoch um rechtswirksame entrichtete Beiträge handelt, findet eine Erstattung nicht statt. Die eingezahlten Beiträge wirken sich erst bei ihrer späteren Altersrente aus.

2 Antworten

Ruphusam 30.09.2009 | 11:49
Vielen Dank fuer die Beantwortung meiner Frage
B´sonam 30.09.2009 | 10:15
Die Beiträge sind offen gesagt völlig unsinnig gezahlt worden... Sie hätten nach Abschluss der Rentenverfahrens (bei einer Ablehnung) für den gesamten Zeitraum freiwillige Beiträge NACHzahlen können. Da es sich um rechtmäßig gezahlte Beiträge handelt ist eine Rückerstattung nicht möglich, die freiwilligen Beiträge wirken sich jedoch (unter Umständen) rentensteigernd bei ihrer späteren Altersrente aus. Auch wenn Ihnen der Hinweis jetzt nicht mehr wirklich viel bringt, aber wären sie mal vor der Beitragszahlung besser zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle gegangen...
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