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Freiwillige Beiträge

von ppes10.10.2009 | 16:51
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7 Antworten

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Ich bin zum 31.12.2008 aus dem Unternehmen ausgeschieden und ab 1.1.2009 bis 31.12.2009 arbeits, aber nicht arbeitssuchend. Dass heisst kein Bezug von ALG. Erst ab 1.1.2010 erfolgt Bezug von ALG I und somit eine Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen. Ist es sinnvoll, auch im Jahr 2009 freiwillig Beiträge zu entrichten? Wenn ja, aus welchen Gründen bzw. wie hoch sind diese Beiträge?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Schiko und Chris können wir uns nur anschließen.

Um entscheiden zu können, ob bei Ihnen eine freiwillige Beitragszahlung sinnvoll ist, sollten Sie eine Beratungsstelle des Rentenversicherungsträger aufsuchen.

Freiwillige Beiträge für 2009 können übrigens bis zum 31.03.2010 nachgezahlt werden.

6 Antworten

Schiko.am 10.10.2009 | 18:13
Der Mindestbeitrag ist monatlich 79,60 und bringt 4,23 Renten- zuwachs aufs Jahr und x 12 50,76 Euro mehr Rente. Durch diese Beiträge in 2009 erhöht sich die Mindestbeitrags- zeit um ein weiteres Jahr. Diese Beitragzahlung kann für die Mindestversicherungs- zeit von fünf Jahren wichtig sein, als Voraussetzung für Reha, besonders aber für eine Erwerbsminderungsrente. Dies gilt aber nur, wenn in diesen fünf Jahren drei Jahre mit Pflicht- beitragen belegt sind. MfG.
Chrisam 10.10.2009 | 18:27
Durch dieses Jahr Pause haben Sie grundsätzlich den Erwerbsminderungsschutz nicht verloren, wenn Sie danach weiter V-pflichtig sind. Ggf. können Sie durch die Zahlung der freiwilligen Beiträge aber den EM-Schutz für die weitere Zukunft sichern. Voraussetzung ist dafür, dass Sie vor dem 01.01.84 bereits die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) erfüllt hatten und seitdem jeden Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben. Ihre Rente gross steigern können Sie durch den Mindestbeitrag aber nicht. Sie sollten aber mal eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen und sich ausführlich beraten lassen.
Skatrentneram 11.10.2009 | 19:07
Hallo Schiko., ich glaube ihre Berechnung stimmt nicht. Wenn ich durch en Mindestbeitrag v. mtl. 79,60 EURO einen Rentenanspruch v. jährlich 50,76 erwerbe dann wären das ja nach 40 Jahren Mindestbeitrag insgesamt 2.030,40 EURO Bruttorente. Wer kommt denn bei einem normalen Arbeitsleben auf so eine Rente ? Sie sollten ihre Berechnung bitte noch mal prüfen und ggf. korrigieren.
Schiko.am 11.10.2009 | 19:24
Sehr aufmerksam, so gesehen haben Sie natürlich recht. Bei gleicher Frage erklärte ich kürzlich eine zusätzliche Rente von 4,23 im Jahr. Wurde sofort verbessert auf 50,76 ( 4,23 x 12). Wie mans macht ist richtig. Daher nochmals, einen jährlichen Rentenzuwachs von 4,23 und auf das Jahr gesehen 50,76 mehr Bruttorente im Jahr. MfG.
Pascalam 11.10.2009 | 19:58
Hallo Skatrentner, @schiko hat in diesem Falle recht. die 2.030,40 EURO Bruttorente sind dann natürlich nicht monatlich sondern j ä h r l i c h (!!) Pascal
Schiko.am 12.10.2009 | 08:07
Witzbold. MfG.
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