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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge

von Christel24.05.2011 | 12:38
1892 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann ich zusätzlich freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Ich bin zur Zeit halbtags tätig und würde gerne den Unterschiedsbetrag zwischen halbtags und 30 Std/Woche zusätzlich einzahlen. Viele Grüße Christel

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christel.

die Zahlung freiwilliger Beiträge ist neben Pflichtbeiträgen nicht zulässig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann man freiwillige Beiträge zahlen. Die gezahlten freiw. Beiträge können aber nur bei einem späteren Leistungsfall (im Alter) angerechnet werden. Sinnvoll und lohnend ist es wohl kaum. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird. Bei weiteren Rückfragen kann man einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Dort kann man weiteres erläutern- wie z. Beispiel die Rendite bei der Zahlung von freiw. Beiträgen aussieht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

...am 24.05.2011 | 12:45
Nein, bei bestehender Rentenversicherungspflicht (hier wegen abhängiger Beschäftigung) ist eine parallel freiwillige Beitragszahlung nicht möglich.
;.)am 26.05.2011 | 23:27
Hallo, bedeutet das , dass man freiwillige Beiträge an die DRV entrichten kann wenn man einevolle EU rente erhält und einen 400,--€ Job hat? Lohn dies sich dann überhaupt !!!! ??????? Danke
Christelam 27.05.2011 | 08:07
warum wollen Sie denn was einzahlen, wenn Sie schon eine volle EU Rente bekommen, wo liegt der Sinn?
;.)am 27.05.2011 | 13:33
Vielen Dank für ANtwort. Ich dachte , dass dann die Altersrente steigt. Doch ich habe erfahren , dass die Altersrente in der gleichen Höhe weiterbezahlt wird wie die EU rente , wenn die Alterente niedriger ist. Wenn dies stimmt , dann haben Sie recht dann lohnt sich keine freiwillige Zuzhalung.
;.)am 27.05.2011 | 18:20
Vielen Dank für ANtwort. Ich dachte , dass dann die Altersrente steigt. Doch ich habe erfahren , dass die Altersrente in der gleichen Höhe weiterbezahlt wird wie die EU rente , wenn die Alterente niedriger ist. Wenn dies stimmt , dann haben Sie recht dann lohnt sich keine freiwillige Zuzhalung.
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