Guten Tag Herr Bauerowsky,
die bisherigen Hinweise waren schon hilfreich.
Trotzdem hier noch einmal die Zusammenfassung:
- Nach Endes des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie also nicht länger in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können Sie freiwillige Beiträge zahlen. Dazu müssen Sie allerdings bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Antreg (V0060) stellen. Dies können Sie online erledigen unter:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
- Freiwillige Beiträge zählen auf die 45-jährige Wartezeit mit, wenn darüber hinaus mindestens 18 Jahre mit anrechenbaren Pflichtbeiträgen vorhanden sind.
- Aber Achtung, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor dem angestrebten Rentenbeginn freiwillige Beiträge zahlen, zählen diese nicht mit, wenn Sie parallel bei der Agentur für Arbeit nach Ende Ihres Leistungsanspruchs wegen Arbeitslosigkeit arbeitssuchend gemeldet sind ohne Leistungen zu beziehen.
- Aktuell beträgt der freiwillige Mindestbeitrag 83,70 EUR
- Sind Sie bei der Agentur für Arbeit nach Ende Ihres Leistungsanspruchs wegen Arbeitslosigkeit arbeitssuchend gemeldet , ohne Leistungen zu beziehen, werden Pflichtbeiträge aus einer parallel ausgeübten versicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) auf die 45-jährigen Wartezeit mitgezählt.
- Bei einem versicherungspflichtigen Mini-Job im gewerblichen Bereich muss der Arbeitgeber u.a. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitragsanteil zur Rentenversicherung tragen. Der Arbeitnehmer trägt die restlichen 3,6 % des Arbeitsentgelts als Beitragsanteil, wenn der Verdienst mindestens 175 EUR im Monat beträgt.
- Bei einem Verdienst von 450 EUR im Monat betrüge der Beitragsanteils des Arbeitnehmers also 16,20 EUR pro Monat.
- Für weitere Informationen zum Thema „Mini-Job“ empfiehlt sich der Blick die Homepage der Minijobzentrale unter: www.minijob-zentrale.de
- Zu der rentensteigernde Wirkung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen schauen Sie bitte auf die Seite 17 der Broschüre „Zahlen und Tabellen (1.7. – 31.12.2019), die Sie im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung finden unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2019_7.html
- Weitere Informationen zu der Altersrente für besonders langjährig Versicherte bzw. der dafür notwendigen 45-jährigen Wartezeit finden Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html