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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge

von willy01.03.2023 | 15:56
102 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, bin 55 Jahre, Arbeiter und habe 19 Rentenpunkte erreicht wie kann ich diese evtl. mit Freiwilligen Beiträgen z.B.: Lebensversicherung aufstocken. da ich angestellter Arbeiter bin und bald ein Gewerbe anmelden möchte kann ich dann als sog. Selbständiger Beiträge zahlen, die Anstellung als Arbeitnehmr bleibt aber. VG Willy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo willy,

wie W*lfgang bereits hinweist, sind Ihre Angaben viel zu ungenau und es gibt hier zu viele wenn und aber. Auch wir empfehlen Ihnen zu einer individuellen Beratung durch eine Beratungsstelle. Dort hat man Einsicht in Ihr bisheriges Versicherungsleben und kann Ihnen genaue Auskunft geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Berndam 01.03.2023 | 18:57
Falls Sie bei einer Scheidung Beiträge abgeben mussten, können Sie dies ausgleichen. Wenn Sie zumindest theoretisch vor der Regelaltersgrenze die 35 jährige Wartezeit erfüllen können, können Sie ausgleichszahlungen für Rentenabschläge leisten. Als was machen Sie sich selbstständig? Da gibt es Unterschiede, teilweise versicherungspflicht aus dem Gesetz, ansonsten wäre eine Pflichtversicherung auf Antrag ggf. möglich.
W°lfgangam 01.03.2023 | 21:22
Hallo willy, Ihre Angaben sind mit allen möglichen 'Wenn und Abers' verbunden/viel zu dünn, um da auf den ersten Blick eine vernünftige Empfehlung geben zu können. Immerhin, schon 19 Punkte mit Alter 55...schätze, vor 67 ist bei Ihnen keine Rente möglich. Immerhin können Sie dann wg. der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit noch jedes Jahr gut 16T € ins Rentenkonto zahlen (wodurch sich Ihre mtl. Rente jeweils um 76 € erhöht = 2 Punkte pro Jahr) - sofern der Arbeiterjob nicht mehr besteht, sonst wären die max. Beiträge nicht möglich. Und, der steuerrechtliche Gewinn müsste gegen 90T € liegen, damit diese Beiträge überhaupt möglich wären. 12 Jahre Maximalbeiträge (rd. 200.000 € "brutto"/ein Blick auf mögliche Steuererstattungen werfen!) mit dann 900 € mehr Monatsrente ...nunja ;-) TIPP:Gehen Sie bitte zu Ihrer nächsten Beratungsstelle und lassen sich dort umfassend informieren. Gruß w.
willyam 28.03.2023 | 08:25
OK, vielen Dank für die Hinweise! Werde mich dann wohl beraten lassen. @Wolfgang: So selten ist das gar nicht bei Arbeitern das die Rente so knapp ausfällt, ich habe immer im Handwerk gearbeitet, also gehöre ich nach heutiger gesellschaftlicher Ordnung zu den weniger Qualifizierten dafür mit geringem Verdienst und viel harter Arbeit. Also besser öffentlicher Dienst oder Industrie dann klappts auch mit der Rente mit weniger Arbeit aber viel Wehmut....!
ThomasRam 28.03.2023 | 10:21
Freiwillige Versicherung (Beitragshöhe bis zum Maximalbetrag selbst bestimmbar) geht nur für Monate, in denen Sie nicht pflichtversichert sind (Monate zählen für 35 Jahre Anspruchsdauer). Ob in dem Fall Selbständigkeit einen Einfluß haben muß. kann ich nicht sagen. Schaffen Sie die Vorraussetzungen für Rente mit 63 noch vor Ihrer Regelaltersrente, dürfen Sie für die bis zur Regelaltersgrenze fehlenden Monate den Rentenabschlag ausgleichen (ohne daß Sie dann in Rente-mit-63 gehen MÜSSEN). Lassen Sie sich dazu auch steuerlich beraten.
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