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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge

von M Schleicher04.11.2016 | 12:02
1196 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit Mai 2016 hab ich meine Arbeitszeit freiwillig auf 50% beschränkt. Kann ich freiwillig Beiträge bezahlen, damit ich bis zum Renteneintritt keine Verluste erleide. Ich bin 63 Jahre. mein Renteneintritt ist der 1.12, 2018

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M. Schleicher,

freiwillig versichern können Sie sich tatsächlich nicht.

Ergänzend zum Beitrag von "SuchenUndFragen" gebe ich noch folgenden Hinweis:

Einen Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters können Sie mit dem Vordruck V0210 beantragen.

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4 Antworten

SuchenUndFragenam 04.11.2016 | 12:26
Da Sie pflichtversichert sind, können Sie keine freiwilligen Beiträge leisten. Möglich wäre, sich jetzt noch ausrechnen zu lassen, was Sie einzahlen müssten, um eine Differenz auszugleichen, wenn Sie vorzeitig (also z.B. zum 01.04.17) in Rente gehen würden. Diese Differenz können Sie dann einzahlen, und sie wirkt sich auch positiv aus, wenn Sie dann doch erst zum 01.12.18 in Rente gehen. Tatsächlich dürfte sich aber der "Verlust" bei der Rente in einem geringen Rahmen halten... Das ist eben der Preis für die Teilzeitarbeit.
W*lfgangam 04.11.2016 | 14:48
Hallo M Schleicher, bei einem Brutto-Mindereinkommen von 10.000 EUR gehen Ihnen 8,50 EUR Brutto-Monatsrente 'verloren'. Der 'Gegenwert' als fehlender Beitrag liegt bei 1870 EUR. Sie können die Differenz über die Restlaufzeit bis zur Rente daher grob selber errechnen, um wie viel die Rente 'nicht steigt', welche alternativ/spekulativen Kosten dafür notwendig wären (wo ja eine freiwillige Versicherung gar nicht möglich ist, lediglich über die Ausgleichszahlung *) des aktuell zu erwartenden Rentenabschlags ...der Beitragaufwand in Relation ist gleichwertig bzw. sogar etwas höher). *) mehr Info: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
M Schleicheram 04.11.2016 | 17:52
Danke für die Auskunft. Rente mit 63 ist bei mir nicht möglich. zu wenig Beitragsjahre bei der DRV.
W*lfgangam 04.11.2016 | 19:57
Hallo M Schleicher, Tipp: suchen Sie via Google nach einem Rechner für 'Sofortrente' ...Sie werden erschüttert sein, welchen mtl. Betrag Sie da für Ihren Kapitaleinsatz erhalten - wenn Sie verfügbares Kapital noch in mtl. Beträge 'umwandeln' wollen. Die Privaten kochen eben auch nur mit Wasser – und das war nie anders ;-) Selbstversuch: der Erstbeste warf bei 15000 EUR mtl. 45 EUR ab - entspricht in etwa dem Höchstbeitrag in der DRV = 63 EUR Brutto-Monatsrente ...das meine ich mit dem Wasserkocher. Gruß w. 15000 : 45 = 333 Monate 'Laufzeit' ...ohne Berücksichtigung von Steuern, KV/PV, Dynamik, Restkapital an Bezugsberechtigte bei Todesfall, etc. ...Sie mögen es selbst bewerten, ob nicht zz. ein schimmelfreies Kopfkissenlager mit mtl. Entnahme gleichwertig ist ;-)
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