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freiwillige Beiträge als Handwerker

von Jo31.01.2007 | 15:44
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Ich (35) habe gehört, dass meine freiwilligen Beiträge, die ich als Handwerker (ich habe mich nach 18 Jahren aus der GRV befreien lassen), in die GRV einbezahle zu einem abnehmenden Witwenrentenanspruch führen. Würde ich das nicht tun, würde die ursprüngliche Witwenrente bestehen bleiben. Kann das wirklich sein? Ich bin auf Ihre Antworten gespannt. Jo

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Diese Aussage ist nicht richtig!

Die Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung werden folgendermaßen berechnet:

Bei Tod eines Versicherten werden alle bis zum Tod eingezahlten Beiträge berücksichtigt. Des Weiteren erfolgt eine "Hochrechnung " im Rahmen der Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr. Die Zurechnungszeit erhält einen Durchschnittswert aus allen bis zum Tod eingezahlten Beiträgen. Durch die freiwilligen Beiträge erhöht sich auch dieser Durchschnitt. Aufgrund der Beitragszahlungen als Beschäftigter und Selbständiger Handwerker ist dieser Durchschnitt relativ hoch. Durch die freiwilligen Beiträge erwirtschaften Sie allerdings nicht so hohe Rentenanwartschaften.

Dadurch sinkt mit der Zeit Ihr Durchschnitt aus dem ganzen Versicherungsleben, da die Beitragseinzahlungen bei der freiwilligen Versicherung geringer sind als während der Pflichtbeitragseinzahlungen.

Wenn Sie keine freiwilligen Beiträge einzahlen würde der Durchschnitt mit dem bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet wird noch mehr sinken.

Je nach bisherigen individuellen Einzahlungen kann man also bei einer freiwilligen Weiterversicherung oder einer Nichtzahlung von Beiträgen sagen je früher der Leistungsfall eintritt je höher der grundsätzliche Witwenrentenanspruch.

4 Antworten

KSCam 31.01.2007 | 19:38
andere Frage: warum zahlen Sie eigentlich freiwillige Beiträge? Wenn Sie 35 Jahre alt sind, sind Sie Jahrgang 1971 oder 1972 und können mit freiwilligen Beiträgen Ihren Versicherungsschutz für eine EM Rente nicht aufrechterhalten, weil Sie wohl kaum bereits 1983 mehr als 5 Jahre rentenversichert waren? Somit steigern Sie durch die Beiträge Ihre Altersrente und jedes Jahr Mindestbeitrag bring 4 bis 5 Euro Zuwachs- bringts das? In Hinblick auf die Witwenrente widerspreche ich Bernhard. Ich denke er hat die Zurechnungszeit nicht berücksichtigt, die die Witwenrente im Todesfall hätte. Wenn Sie heute sterben, bekommen Sie 25 Jahre hochgerechnet, die mit dem durchschnittlichen Beitragswert bewertet werden. Mit jedem Jahr, das Sie länger leben, fällt ein Jahr Zurechnungszeit weg, dafür kommt ein Beitragsjahr dazu. Und wenn der Beitragswert niedriger ist als der bisherige "Durchschnitt", dann würde die Witwenrente tatsächlich von Jahr zu Jahr sinken. (das würde Sie aber auch, wenn Sie gar nichts mehr einzahlen). Sie müssten also die Beiträge schon in der Höhe weiterzahlen, wie Sie dies als Pflichtversicherter taten, damit das "Niveau der Witwenrente" erhalten bleibt. Da Sie nichts über Ihre Beitragshöhe schreiben, rate ich zu einem Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der RV.
Bernhardam 31.01.2007 | 17:25
Renten aus eigener Versicherung, die eine Witwe bezieht, werden als Einkommen oberhalb eines Freibetrages auf die Witwenrente angerechnet. Wenn Sie also die künftige Witwe sind, stimmt das. Wenn Sie aber der zuerst sterbende Ehepartner (z.B. Mann) sind, dann stimmt das nicht. Jeder Euro, den Sie freiwillig für die eigene Altersrente einzahlen, erhöht sowohl Ihre eigene Rente, als auch die Witwenrente für Ihren eventuell überlebenden Ehepartner (also dann z.B. Ihre Frau und spätere Witwe). Nur wenn die Witwe selbst ein relativ hohes Einkommen (Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge) hat, wird das auf ihre Witwenrente angerechnet. Verheiratete Männer verringern (wegen der kürzeren Lebenserwartung) den wahrscheinlichen Witwenrentenanspruch Ihrer Ehefrau durch freiwillige Beitragszahlungen hingegen nicht, ganz im Gegenteil, sie erhöhen ihn dadurch.
Joam 31.01.2007 | 18:06
Hallo Bernhard, vielen Dank für Ihre Antwort. So wie Sie den Sachverhalt beschreiben ist dies auch völlig logisch. Jetzt bin ich wieder beruhigt. Jo
Bernhardam 31.01.2007 | 21:26
Niemand hat gesagt oder gefragt, wie sich die Höhe einer Witwenrente verändert, wenn keine Beiträge mehr gezahlt werden, und niemand hat behauptet, dass die Höhe einer Witwenrente in diesem Fall immer konstant bleibt. Es ist zweifellos richtig, dass die Höhe einer Witwenrente abnimmt, wenn keine Beiträge mehr gezahlt werden, aber auch nur, solange noch keine Altersrente bezogen wird (was der weitaus seltenere Fall ist, die meisten Ehepartner versterben im Rentenalter und nicht vorher). Werden hingegen weiterhin Beiträge gezahlt, dann kann die Höhe der Witwenrente langsamer abnehmen, konstant bleiben oder ansteigen. Und deshalb bleibt es dabei: Jeder Euro, den ein verheirateter Versicherter an freiwilligen Beiträgen einzahlt, erhöht die Witwenrente des überlebenden Ehepartners.
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