Guten Tag Alberto,
wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze bereits vollendet haben, erhöht sich jedes Jahr zum 1. Juli die Rente durch die Berücksichtigung der im Vorjahr gezahlten Beiträge. Ob Sie Ihre Rente als Voll- oder Teilrente beziehen, ist hierbei unbeachtlich.
Zur Klärung Ihres Anliegens wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung