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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge, Anpassung Durchschnittsentgelt

von suchenwi16.01.2020 | 19:21
133 Ansichten
5 Antworten
Guten Abend, nach freiwilliger Beitragszahlung 2019 zum Ausgleich von Rentenminderung (V0210) wurde mir von der DRV mitgeteilt, dass noch 2739.53 EUR eingezahlt werden können. Aus Steuergründen will ich das erst 2020 und habe so gerechnet: Durchschnittsentgelt (West) 2019: 38901 EUR 2020: 40551 EUR 40551 / 38901 = 1.0424 1.0424 * 2759.53 = 2855.73 Ich plane also 2855 EUR einzuzahlen. Ist der Rechenweg korrekt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2020 | 10:45

Hallo suchenwi,

es ist zwar nicht der gesetzlich vorgegebenen Rechenweg, so dass sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Im Ergebnis haben Sie aber Recht. Bei einer Beitragszahlung im Jahr 2020 können zum vollständigen Ausgleich der berechneten Rentenminderung noch ca. 2.855 Euro gezahlt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Unglaublich am 16.01.2020 | 21:39
Sonst haben Sie keine Sorgen als gut 100 € mehr einzuzahlen? Da redet wir doch von Cents in der Rente.
suchenwiam 16.01.2020 | 22:13
Zugegeben, Kleinvieh (macht aber auch etwas Mist). Rechnerisch bewirken rund 260€ freiwilliger Beitrag 1€ mehr Bruttorente, also hier ca. 0.50€/Monat. Wirksam ab dem Folgemonat, also Februar; wirksam auf die Rentensumme des ersten vollen Rentenjahres, anhand der der lebenslänglich feste Rentenfreibetrag festgesetzt wird; wirksam auf die Besteuerung der Abfindung (Fünftelregel) durch leicht reduziertes sonstiges zu versteuerndes Einkommen. Ich bin selbst gespannt... :)
Wilhelm Tells Lehrlingam 16.01.2020 | 22:26
Die Rechnung ist korrekt. Noch auszugleichende 0,3400 pEP hätten 2019 2739,53€ gekostet und in 2020 dann 2855,73€.
suchenwiam 03.03.2020 | 08:51
Heute kam der Zahlungsnachweis rein. Ziemliche Punktlandung: der errechnete Abschlag von 0,3400 pEP verringert sich durch die Zahlung auf 0,0001 pEP. Danke!
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