Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEinige Hinweise haben Sie bereits von senf-dazu und chi erhalten, ich danke den beiden dafür.
Wenn Sie 48 Jahre alt sind, sind Sie Jg 1970 oder 1971 und können daher mit freiwilligen Beiträgen den EM Schutz nicht erhalten, denn Sie haben bei diesen Jahrgängen Ende 1983 garantiert noch keine 5 Beitragsjahre zur RV absolviert.
Daher müssen - egal wann Erwerbsminderung eintritt - in den 5 Jahren davor 36 Pflichtbeiträge liegen.
Es sind Pflichtbeiträge gefordert, Beiträge als Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger, aus Kindererziehung oder Pflege, ein Minijob mit dem Eigenanteil von 3,6 % , etc
"Innerhalb kürzester Zeit" bedeutet, dass man nicht viel Zeit hat, weil freiwillige Beiträge spätestens bis 31.03. des Folgejahres gezahlt werden müssten.
Es eilt somit in aller Regel mit der Entscheidung.
Bsp: jemand ist seit Juli 2018 nicht mehr pflichtversichert, dann kann er freiwillige Beiträge für 2018 (Juli-Dez)nur noch bis 31.03.2019 zahlen - ist also wirklich eine recht kurze Zeit.
Ist aber alles für Sie überhaupt nicht relevant, weil Sie am 31.12.1983 "nie im Leben" bereits 5 Beitragsjahre voll hatten (siehe Ihr Alter!).
Deshalb brauchen Sie nicht über Formulierungen dazu nachgrübeln.
Selbstverständlich können Sie freiwillige Beiträge ab Ende der Pflichtversicherung zahlen, diese Beiträge haben aber - wegen des Alters - keinen anwartschaftserhaltende Funktion hinsichtlich einer EM Rente, sondern beeinflussen nur die spätere Altersrente.
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