Hallo Selbständiger,
eine nachträgliche Änderung bereits gezahlter freiwilliger Beiträge durch Aufspalten beziehungsweise Zusammenlegen, Aufstocken oder Verschieben ist nicht möglich.
Sie können tatsächlich nur für die Zukunft das Zahlverfahren ändern, indem Sie kein Abbuchungsverfahren durchführen lassen und selbst überweisen. Dann können Sie einmal Ende des Jahres die gesamten Beiträge in einem Betrag zahlen und den Zahlbetrag individuell im Rahmen zwischen Mindest- und Höchstbeitrag wählen.
In diesem Fall habe Sie für die fristgerechte Zahlung Sorge zu tragen.
Danke für die Antwort.
Frage, wenn ich die Einzugsermächtigung stoppe, muss ich dann immer zum Jahresende erneut einen Antrag auf Einzahlung in Höhe von XY stellen? Oder hat der Bescheid über die Zulassung von freiwilligen Beiträgen weiterhin Gültigkeit.
Nicht dass die Zulassung auf freiwillige Zahlung erlischt, wenn 11 regelmäßig Zahlungen nicht im Versicherungskonto eingehen.
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