Hallo Selbständiger,
eine nachträgliche Änderung bereits gezahlter freiwilliger Beiträge durch Aufspalten beziehungsweise Zusammenlegen, Aufstocken oder Verschieben ist nicht möglich.
Sie können tatsächlich nur für die Zukunft das Zahlverfahren ändern, indem Sie kein Abbuchungsverfahren durchführen lassen und selbst überweisen. Dann können Sie einmal Ende des Jahres die gesamten Beiträge in einem Betrag zahlen und den Zahlbetrag individuell im Rahmen zwischen Mindest- und Höchstbeitrag wählen.
In diesem Fall habe Sie für die fristgerechte Zahlung Sorge zu tragen.