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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge aufstocken

von Selbständiger18.12.2021 | 12:13
32 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, als Selbständiger zahle ich mtl. 400 € freiwillige Beiträge in mein Rentenkonto. Wenn jetzt am Jahresende noch Geld zur Verfügung steht, kann ich dann nochmals eine Einzahlung vornehmen. Z.B. 4800 € mit dem Hinweis, zusätzliche Einzahlungen je 400€ für Jan - Dez. Die monatliche Höchstgrenze wird dadurch ja nicht überschritten. Vielen Dank vorab für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Selbständiger,

eine nachträgliche Änderung bereits gezahlter freiwilliger Beiträge durch Aufspalten beziehungsweise Zusammenlegen, Aufstocken oder Verschieben ist nicht möglich.

Sie können tatsächlich nur für die Zukunft das Zahlverfahren ändern, indem Sie kein Abbuchungsverfahren durchführen lassen und selbst überweisen. Dann können Sie einmal Ende des Jahres die gesamten Beiträge in einem Betrag zahlen und den Zahlbetrag individuell im Rahmen zwischen Mindest- und Höchstbeitrag wählen.

In diesem Fall habe Sie für die fristgerechte Zahlung Sorge zu tragen.

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4 Antworten

Schadeam 18.12.2021 | 13:14
Nein, sobald freiwillige Beiträge gezahlt sind, sind die gezahlten Monate nicht mehr abänderbar. Wenn Sie im neuen Jahr flexibel sein wollen, stoppen Sie die Einzugsermächtigung und warten bis November ab, wieviel Geld Sie verfügbar haben - dann können Sie gegen Jahresende spontan entscheiden was Sie fürs Jahr 2022 zahlen wollen.
Selbständigeram 19.12.2021 | 17:19
Danke für die Antwort. Frage, wenn ich die Einzugsermächtigung stoppe, muss ich dann immer zum Jahresende erneut einen Antrag auf Einzahlung in Höhe von XY stellen? Oder hat der Bescheid über die Zulassung von freiwilligen Beiträgen weiterhin Gültigkeit. Nicht dass die Zulassung auf freiwillige Zahlung erlischt, wenn 11 regelmäßig Zahlungen nicht im Versicherungskonto eingehen.
Siehe hieram 19.12.2021 | 17:31
Zitat von Selbständiger anzeigenausblenden
Hallo Selbstständiger, eigentlich müsste in Ihrem Bescheid über die Zulassung der Zahlung von freiwilligen Beiträgen stehen, wie die 'Zahlungskonditionen' sind und was passiert, wenn diese geändert werden. Und das wäre dann auch das, was für 'Sie persönlich' gilt. Ein Blick da rein könnte also recht hilfreich sein :-)
Selbständigeram 21.12.2021 | 08:07
Vielen Dank für alle Antworten, so werde ich es ab 2022 machen.
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