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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge bei EM rente

von Nachfrager18.04.2017 | 15:16
1121 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Heute habe ich in Finanztest gelesen das man auch bei EM Rente freiwillige Beiträge in die gesetzl Rentenversicherung einzahlen kann um eine später eine höhere Altersrente zu erhalten? Stimmt das? Bin 54 und seit 6 Jahren in befr. EM Rente. (Schwebehindert) Wie wirkt sich eine Einzahlung aus? zB bei 100 Euro im Monat Einzahlung bei Alterrente wieviel mehr Auszahlung? Danke schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nachfrager,

die "Finanztest" hat recht. Freiw. Beiträge sind zulässig - sofern keine Versicherungspflicht besteht. Wir gehen mal davon aus, dass Sie keinen Minijob mit V-Pflicht ausüben.

1 Jahr mit 100 EUR mon. Beitrag erhöht Ihre Monatsrente um 5,27 EUR.

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7 Antworten

Schadeam 18.04.2017 | 15:40
prinzipiell hat der Experte Recht. Wenn Sie als 54 jähriger EM Rentner Beiträge zahlen, fallen diese mit der Zurechnungszeit zusammen und wirken sich möglicherweise gar nicht aus, weil der Wert der (geschenkten) Zurechnungszeit über dem Wert der Beiträge liegt. Ob es dann clever ist zu zahlen? Da müsste man schon den Rentenbescheid vorliegen haben :)
Nachfrageram 18.04.2017 | 16:05
Erst mal Danke für die Antworten Experte und Schade.... Ich habe eine Zurechnungszeit bis 60. Dachte eine freiwillige Einzahlung kommt auf jeden Fall oben drauf? Könnte man auch eine Einmalzahlung leisten? zB. aus Abfindung (10.000.-)
Fortitude oneam 18.04.2017 | 16:27
Zitat von Nachfrager anzeigenausblenden
Das Wichtigste ist Ihnen bereits mitgeteilt worden. Ich empfehle Ihnen Ihre Abfindung auf die hohe Kante zu legen für den finanziellen Notstand. Sie wissen doch heute noch nicht ob Ihre befristete EMR bis zur normalen Rente weiter gezahlt wird. Und dann stehen Sie ohne nix da. Ich habe meine Abfindung auf ein Tagesgeldkonto geparkt. Man kann ja nie wissen. Mfg
Nachfrageram 18.04.2017 | 16:34
Fortitude.... ja da ist was drann, Ich verstehe nurch nicht ganz warum dieses Model der freiwilligen Einzahlung derzeit überall so gelobt wird....es wird von 2-3% Rendite gesprochen. Doch wenn ich die Zahlen ses Experten nehme und pro 1200 euro Einzahlung im Jahr 63.- mehr Rente im Jahr bekomme muss ich ja noch ca 20 Jahre Rente ab 65 beziehen also 85 Jahre alt werden damit ich erst mal mein eingezahltes Kapital raus habe....wo bleibt da sie Rendite?
W*lfgangam 18.04.2017 | 17:10
Zitat von Nachfrager anzeigenausblenden
Hallo Nachfrager, wenn Sie bereits nach 20 Jahren Ihre Einzahlung wieder raus haben, sind das 'schlicht' gerechnet sogar 5 % Rendite - toll, oder? ;-) Lesen Sie auch da mal drüber: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_… Ansonsten folgen Sie dem Rat von Schade: die Punkte der Zurechnungszeit müssen erst mal 'überzahlt' werden, bevor sich auch nur 1 Cent freiwilliger Beitrag zusätzlich auswirkt. Dass, wozu Sie fragen/allgemein darauf hingewiesen wird mit den freiwilligen Beiträgen und der Rendite, betrifft EM-Rentner nicht gerade – eher Nichtversicherte, Selbständige Beamte, Hausfrauen und vorgezogene Altersrentner, die nach günstigeren 'Anlagemöglichkeiten' suchen, als sie ihnen ihr Makler zu vertickern versucht. Und da sind 2-3 % kein schlechter Deal ...wenn man die Rahmenbedingungen beachtet. Gruß w.
Nachfrageram 18.04.2017 | 17:34
Ok, dann werd ich wohl die Abfindung doch erst mal auf dem Tagesgeldkonto bunkern :-) Denn erstens muss ich erst mal die Zurechnungszeit überwinden, dann noch 85 Jahre alt werden und würde evtl noch in die Steuerpflicht geraten bei höherer Rente....Nö das lohnt nicht....Danke nochmals für die Hinweise
Gutmenscham 21.04.2017 | 11:28
Auch ich habe in Finanztest 5/2017 im Artikel "Wenn es nicht mehr geht: Erwerbsminderungsrente" den Tipp der Stiftung Warentest gelesen: "Sie können als Frührentner bis zu Ihrer Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen ... und so Ihre Altersrente steigern." Bei der Service-Hotline der DRV konnte man hierzu nicht weiterhelfen. Jedoch im auf den Internetseiten der DRV herunterladbaren Merkblatt über die freiwillige Versicherung bei Aufenthalt im Inland heißt es unter Punkt 4 "Freiwillige Versicherung nach Eintritt der Erwerbsminderung": "Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung steht der Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht entgegen. Die Beiträge wirken sich in der Regel jedoch nicht rentensteigernd aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger." Schade, dass die Stiftung Warentest hier offenbar vorschnell falsche Hoffnungen geweckt hat.
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