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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge bzw. Pflichtbeiträge bei Selbstständigkeit

von DS26.09.2012 | 10:45
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Hallo, eine weitere Frage habe ich noch: Ich spiele mit dem Gedanken mich jetzt, da meine Tochter (3 J.) im Kiga ist, wieder selbstständig zu melden. Vom Umfang wäre es wohl mit einem Minijob vergleichbar, da ich hauptberuflich Mutter/ Hausfrau bleibe. Wie würden freiwillige Beiträge oder freiwillige Pflichtbeiträge hier gewertet? Werden diese dann auch "aufgewertet" für die Rentenhöhe (wie bei einem Minijob in den ersten 10 Jahren nach Geburt meiner Tocher)? Vielen Dank für Ihre Antwort. DS

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit in geringfügigem Umfang ausgeüben (Gewinn voraussichtlich < 400 EUR), sind Sie versicherungsfrei und können keine Pflichtbeiträge zahlen. Eine freiwillige Beitragszahlung wäre jedoch möglich.<br />

<br />

Während Ihrer geringfügigen selbständigen Tätigkeit werden Ihnen für die Erziehung Ihre Tochter in den ersten 10 Lebensjahren Berücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Diese Berücksichtigungszeiten können die Bewertung der sogenannten beitragsfreien Zeiten positiv beeinflussen.<br />

<br />

Allerdings werden für Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung während der ersten 10 Lebensjahre Ihrer Tochter, anders als für Zeiten mit Pflichtbeiträgen nach § 70 Abs. 3a SGB VI, keine zusätzlichen Entgeltpunkte ermittelt.

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