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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge damit 35 Jahre Beitragszeiten erfüllt sind

von Gisela Nickel07.02.2017 | 16:36
959 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich bin 62 und mir fehlen laut Rentenauskunft 20 Monate um vorzeitig in Rente gehen zu können. Kann ich die fehlenden Monate nachzahlen, bzw. in den kommenden Monaten freiwillig entrichten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können zur Erfüllung der Wartezeit freiwillige Beiträge gezahlt werden, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Mit den von Ihnen gemachten Angaben ist keine verlässliche Auskunft möglich (vgl. die Ausführungen von W*lfgang).

Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, der dann prüft, ob freiwillige Beiträge von Ihnen gezahlt werden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

W*lfgangam 07.02.2017 | 19:17
Hallo Gisela Nickel, bis zum 31.03. ist noch für das abgelaufene Jahr eine Nachzahlung von 12 Beiträgen möglich - vorausgesetzt, 2016 ist nicht bereits mit Pflichtbeiträge belegt. Gleiches gilt für das laufende Jahr; bis Oktober 2017 wäre 20 Monate erreicht. Sind Sie natürlich durchgehend und aktuell versicherungspflichtig (beschäftigt) in der DRV, ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig. Und für frühere Zeiten/Versicherungslücken geht keine Nachzahlung. Auch hier gilt: vor Ort beraten lassen. Terminabsprache reicht schon, auch wenn Sie den erst nach dem 31.03. erhalten sollten. Mit der Terminabsprache ist die Frist 31.03. bereits eingehalten. Gruß w.
jowocollam 09.02.2017 | 11:49
@W*lfgang Wenn für 2016 12 Beiträge gezahlt werden können, sind 20 Monate bis einschließlich August 2017 erreichbar. Gruß jowocoll
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