Hallo Potenzieller Beitragszahler,
für die Ermittlung von [Entgeltpunkten:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/entgeltpunkte-basis-fuer-die-rentenberechnung.html (und damit für die Rentenberechnung) wird das Durchschnittsentgelt des Jahres herangezogen für das die Beiträge gezahlt wurden.
Bei Beiträgen, die für 2020 gezahlt wurden also das Durchschnittsentgelt des Jahres 2020.
Um die Frist für die rückwirkende Beitragszahlung für das Jahr 2020 einzuhalten, reicht es aus, einen Antrag bis zum 31.03.2021 zu stellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung