Wie Ihnen Sandra bereits geschrieben hat, bei Ihnen ist eine Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung durch Zahlung freiwilliger Beiträge nicht möglich. Die Übergangsvorschrift, nach der man sich auch durch die Zahlung der freiwilligen Beiträge ggf. absichern konnte, ist allein aufgrund Ihres Alters nicht möglich. Hatten Sie bereits einen Antrag gestellt auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit? Hat man bei Ihnen das Vorliegen der Erwerbsminderung bereits festgestellt?