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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge in RV

von Maik06.12.2022 | 10:43
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe einen unbefristeten GdB von 50, werde demnächst (im Jan 23) 64Jahre alt und könnte theoretisch bis August 2023 AlG1 beziehen, weil die Firma 2020 verkauft worden ist ich bisher nicht dauerhaft vermittelt werden konnte. Ich habe erfahren, dass ich bereits zum 1.April Frührente (wg. GdB50) beziehen könnte, aber nicht muss. Meine Rente wird wegen langer selbständigkeit und nur 35 Jahren Wartezeit unter 1.000 Brutto liegen (weniger als Alg1)!. Kann ich in diesem Jahr noch freiwillige Beiträge einzahlen? Ich war die ersten 5 Monate in diesem Jahr befristet angestellt und die restlichen 7 Monate in 2022 werden Alg1-Bezug sein. Falls ja Wieviel Geld kann das sein und wo müsste ich das Geld hinüberweisen? vielen Dank und viele Grüße Maik

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maik,

Abschläge hat Ihre Fragen bereits ausführlich beantwortet. Wir schließen uns seinen Ausführungen an.

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3 Antworten

Abschlägeam 06.12.2022 | 10:55
Hallo Maik, freiwillige Beiträge neben einer Pflichtversicherung sind nicht möglich. Möglicher 'Trick': Abschlagsminderung ausgleichen. Weitere Infos und Antragsformular finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Maikam 06.12.2022 | 11:08
Hallo "von Abschläge", vielen Dank für die rasche Antwort und den TIpp mit den Abschlägen. Aber in meinem Fall würde das wahrscheinlich gar nicht gehen, da ich ja bereits im april 2023 ohne Abschlage mit 64 Jahren +2m und GdB/35Jahre Wartezeit in Frührente gehen könnte? oder kann man einfach so tun als wenn man Abschläge ausgleichen will? Oder: entspricht es bereits einem Abschlag in Bezug auf die reguläre Altersrente, weil man ja früher in Rente geht, also einige Jahre weniger einzahlt ? vielen Dank für eine Antwort, mit freundlichen Grüßen Maik
Abschlägeam 06.12.2022 | 11:32
Nunja, noch weiß die DRV nichts von Ihrem GdB... und Sie wollen diese Rente ja auch erst spätmöglich beantragen (wg. ALG). Also können Sie 'aktuell' (ohne den GdB) nur mit Abschlag vorzeitig in Rente. Und ja, der Abschlag bezieht sich immer auf die Zeit bis zur Regelaltersrente, nicht bis zum nächsten abschlagsfreien Termin. Wenn Sie die Beiträge bezahlen dürfen (dafür ist der Antrag notwendig), bekommen Sie diese auch nicht rückerstattet. Aber die erhöhen dann auch Ihre (dann vorzeitig genommene SB-Rente), mit den Beiträgen, die Sie bis vor diesem Rentenbeginn einbezahlt haben. Lesen Sie hierzu auch noch diesen Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-extra-beitraege… Also wenn Sie noch etwas Geld rumliegen haben... Antrag stellen und noch den Steuerberater fragen, wie die Einzahlung in Teilbeträgen steuerlich optimal erfolgt.
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