Hallo Georgi,
Sie können die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für die gewünschten Zeiträume beantragen. Ihr Rentenversicherungsträger wird den Sachverhalt dann entsprechend prüfen.
Freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können aber grundsätzlich nur bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden.