Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge nachzahlen Ausnahmeregelung

von Georgi11.11.2018 | 22:07
131 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich war fast durchgängig, bis auf wenige Tage seit letztes Jahr krank. Ich war vorher 2 Monate arbeitslos, hatte das aber nirgendwo gemeldet und von daher eine Lücke. Krank war ich dann noch 3 Monate ohne Krankengeldanspruch. Anschließend war ich wenige Wochen arbeiten und bis heute wieder krank. Ich möchte gerne die Lücken mit freiwilligen Beiträgen schließen. Ist das trotz Ablauf des 31.03 noch möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georgi,

Sie können die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für die gewünschten Zeiträume beantragen. Ihr Rentenversicherungsträger wird den Sachverhalt dann entsprechend prüfen.

Freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können aber grundsätzlich nur bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Kaiseram 11.11.2018 | 22:10
Nein!
Kaiseram 12.11.2018 | 05:37
Nein!
Wenn sie versuchen zu helfen, dann doch bitte richtig. Dann werden sie hier auch nicht vorgeführt.
Ach Du armes Licht. Wer sagt denn, dass der zitierte § dazu führt, dass hier nachgezahlt werden darf? Du etwa?
Saskiaam 11.11.2018 | 22:39
Wenn sie versuchen zu helfen, dann doch bitte richtig. Dann werden sie hier auch nicht vorgeführt.
Georgiam 11.11.2018 | 22:37
"(3) 1In Fällen besonderer Härte, insbesondere bei drohendem Verlust der Anwartschaft auf eine Rente, ist auf Antrag der Versicherten die Zahlung von Beiträgen auch nach Ablauf der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen zuzulassen, wenn die Versicherten an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert waren. 2Der Antrag kann nur innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes gestellt werden. 3Die Beitragszahlung hat binnen einer vom Träger der Rentenversicherung zu bestimmenden angemessenen Frist zu erfolgen." "Als Hinderungsgründe zählen zum Beispiel die Unkenntnis vom Bestehen der Versicherungspflicht oder eine schwere Krankheit. " Das verstehe ich hier aber anders?
chiam 12.11.2018 | 10:01
Diese Ausnahmemöglichkeit ist für eher krasse Fälle gedacht. Aber beantragen kann man natürlich alles – gut begründen, warum keine frühere Zahlung möglich war und welche besondere Härte nun entstanden ist, dann wird es vielleicht genehmigt.
Georgiam 12.11.2018 | 11:26
Dann muss ich mich wohl mit Leuten in Verbindung setzen die was von der Materie verstehen, das scheint hier nicht der Fall zu sein. Danke trotzdem.
Saskiaam 12.11.2018 | 11:50
Wenn sie versuchen zu helfen, dann doch bitte richtig. Dann werden sie hier auch nicht vorgeführt.
Ach Du armes Licht. Wer sagt denn, dass der zitierte § dazu führt, dass hier nachgezahlt werden darf? Du etwa?
Das arme Licht sind doch wohl eher sie. Es geht darum das sie pauschal Nein gesagt habe und das ist schlichtweg falsch. Vllt lesen sie sich selber nächstes mal durch was sie schreiben.
Schlaubiam 12.11.2018 | 14:21
Sie haben doch nur den zitierten § gelesen und geglaubt der würde alles möglich machen. Wenn Sie so schlau bist, dann nennen Sie uns doch mal die Ausnahmefälle, die eine solche Sondernachzahlung ermöglichen!
DRVam 12.11.2018 | 14:41
Hier sind hohe Hürden gesetzt. Selbst leichte Fahrlässigkeit des Versicherten schließt eine Nachzahlung aus. Weiterhin muss der Antrag auf Nachzahlung innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Zahlungshindernisses gestellt worden sein. Letztendlich muss auch noch der Fall einer "besonderen Härte" wie z.B. der Verlust einer Rentenanwartschaft gegeben sein. Über alles wird dann in einer Einzelfallentscheidung entschieden. Die Nichtkenntnis über die Möglichkeit einer Beitragszahlung allein dürfte daher nicht ausreichen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026