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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge sinnvoll?

von Helmut24.02.2021 | 11:53
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40 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, meine derzeitige Situation schaut wie folgt aus: ich komme nun auf 534 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ab Februar 2021 beziehe ich keine Einkünfte mehr und bin auch somit nicht mehr pflichtversichert und auch nicht arbeitssuchend gemeldet. Sehe ich es richtig, dass es absolut Sinn machen würde sechs Monate freiwillige Beiträge zu zahlen um auf 540 Monate (45 Jahre) zu kommen? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helmut,

ein entscheidendes Kriterium für Ihre Entscheidung ist die Antwort auf die Frage, wie die Zeit bis zum angestrebten Rentenbeginn mit 64 Jahren und 2 Monaten finanziell überbrückt werden kann. Die mit 63 Jahren mögliche gekürzte Rentenzahlung würde bis zu dem Zeitpunkt bereits 14 Mal zur Auszahlung kommen können. Auch das Thema Krankenversicherung kann ein wichtiger Faktor sein. Weiterhin ist der Familienstand von Bedeutung. Nutzen Sie gern die Möglichkeit zu einem Beratungsgespräch.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich habe hier ein paar wenige "politische Ausrutscher" gelöscht.

Schönes Wochenende.

Ihr Admin

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

so lange kein kommerzielles Interesse überwiegt und andere Kriterien eingehalten werden (echtes Impressum, keine politische Werbung etc) sowie der Link Weiterführendes enthält, ist das Verweisen auf andere Seiten hier legitim. Haben wir aber den Verdacht, dass hier nur SEO/Werbung betrieben wird, löschen wir.

Ihr

Admin

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37 Antworten

Schadeam 24.02.2021 | 12:09
Wahrscheinlich sinnvoll weil es dann möglich ist mit 63+ abschlagsfrei in Rente zu gehen. Sollte aber dennoch durchgerechnet werden, Sie könnten ja auch ohne diese Beiträge schon ab 63 mit Abschlag in Rente gehen.
Helmutam 24.02.2021 | 12:22
Danke..... Mit 534 Monaten könnte ich mit 66 Jahren und 2 Monate in Rente gehen, abschlagsfrei. Wenn ich auf 45 Jahre komme, dann mit 64 Jahren und 2 Monate, abschlagsfrei. Mein Plan ist, mit 64 und 2 Monate in Rente zu gehen: bei 534 Monaten = 7,2 % Abschlag bei 540 Monaten = 0 % Abschlag Also könnte ich mit 6 Monaten freiwilligen Beitrag den Abschlag von 7,2 % vermeiden. (??).
Peteram 24.02.2021 | 12:58
Ich meine, freiweillige Beitragszeiten zählen nicht zu den anrechenbaren Zeiten für die Rente mit 45 Versicherungsjahren, oder?
Helmutam 24.02.2021 | 12:59
....doch, die werden mit angerechnet.
Schadeam 24.02.2021 | 13:15
...oder halt mit 63 bei 11,4% Abschlag....hängt auch davon ab wielange Sie leben wollen.... Grins
Peteram 24.02.2021 | 13:00
Sorry, zählen doch: "Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind."
Helmutam 24.02.2021 | 14:36
Zur Erklärung füge ich gerne noch an, das mein Halbwissen nur auf Internet-Recherche beruht und ich hier im "Expertenforum" gehofft habe eine Bestätigung zu erhalten, ob meine Gedankengänge so richtig sind und ich da keinen Denkfehler drin habe. Natürlich ist es mir bewusst, das eine Spekulation über den Zeitpunkt des Lebensende nicht zielführend ist. Sechs Monate freiwillige Beiträge, ich komm auf 45 Beitragsjahre und habe mit 64 Jahren und 2 Monate keinen Abschlag. Wenn ich die 64/2 nicht erreiche, ist mir eh alles egal, die Rente wird mir ja nicht in den Himmel/Hölle überwiesen :-) Und...meine Erben erben ebend 500 € weniger, damit müssen die dann klarkommen :-)
Helmutam 24.02.2021 | 13:23
"wollen" ist gut :-) 11,4 % wäre mir zuviel, mit 7,2 % Abschlag ginge ja noch. 7,2 % wäre dann ca. 150 € Abschlag. Sechs Monate freiwilligen Mindesbeitrag wären 500 €. Also....nach vier Monaten hätte sich der freiwille Beitrag gerechnet. Die Rechnung könnte aufgehen.....:-)
Helmutam 24.02.2021 | 15:13
Vielen Dank an das Expertenteam, bis 64/2 habe ich noch ca. 32 Monate, die kann ich locker überbrücken incl. Krankenkassenbeitrag. Auch sechs Monate freiwilliger Mindestbeitrag kann ich stemmen. Alles wurde 783 mal von mir durchgerechnet :-) Da Sie mich auf keinen Denkfehler hingewiesen haben, gehe ich davon aus, dass es für mich durchaus Sinn macht die 534 Monate auf 540 Monate "voll" zumachen und mit 64/2 keinen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Ob ich die 64/2 erreiche, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ja...habe ich keinen Abschlag...wenn nein...ist es ja eh egal und die Rentenkasse wurde noch um 500 € gefüllt. Der Familienstand ist übrings "alleinstehend". Also, ich muss mich nur um mich kümmern :-) Also denke ich weiterhin, sechs Monate einzahlen um auf 540 Monate zu kommen macht Sinn.
Siehe hieram 24.02.2021 | 15:19
Sie können auch mit einem sozialversicherungspflichtigen Minijob die fehlenden sechs Monate erreichen. Und m.W. muss ansonsten der freiwillige Beitrag nicht 500,00 EUR sein, sondern kann zwischen 83,70 Euro und höchstens 1.320,60 EUR liegen. Allerdings müssen Sie ja nicht nur die 540 Monate voll haben, sondern dann auch das entsprechende Alter 63 + x Monate, je nach Jahrgang. Nutzen Sie doch mal den Rentenbeginnrechner rechts. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, einen Abschlag bei vorgezogener Altersrente für 'Langjährig Versicherte' auszugleichen. Faustregel ist hier ca. 25.000,00 EUR für 100,00 EUR Abschlag. Insofern passt irgendetwas bei Ihren Berechnungen nicht...
Helmutam 24.02.2021 | 15:32
Mit 500 € waren sechs Monate x 83,70 € gemeint. Die 2,20 € habe ich unter den Tisch fallen lassen :-) Wie ja schon geschrieben: mit mehr als 35 Jahren Pflichtversicherungsbeiträge 66/2 mit 45 Jahren....64/2. Also habe ich mit 64/2 auch das erforderliche Alter erreicht für eine abschlagsfreie Rente nach 540 Beitragsmonaten. Ich bin übrigens Baujahr 1959.
Helmutam 24.02.2021 | 15:46
Ein guter Hinweis, Alois, mit der Steuer. Daher ja mein Bestreben, keinen Abschlag in Kauf zu nehmen, der eingesparte Abschlag geht dann zum Teil ans Finanzamt. Alle halten die Hand auf...das zieht sich durch das ganze Leben und auch Rentner sind davor nicht geschützt :-)
Helmutam 24.02.2021 | 15:40
Mein Halbwissen, Dank der Internet-Rechersche und den informativen Seiten der Deutschen Rentenversicherung, grosses Lob dafür, scheint mein Halbwissen gar nicht so klein/schlecht zu sein. :-)
Siehe hieram 24.02.2021 | 16:09
Hmmm... Wenn Sie noch vor dem 31.03.2021 bei Ihrer zuständigen DRV anfragen/beantragen, eine Abschlagsleistung zu zahlen für einen Rentenbeginn ab 06/2022 (angenommener Geburtsmonat Mai), dann können Sie noch rückwirkend für 2020 steuerlich geltend einen Betrag an die DRV zahlen zum Ausgleich dieses Abschlages und der Fiskus beteiligt sich. Sie könnten sich dann arbeitsuchend melden, sofern Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt hatten. Und hätten beitragspflichtige Einkünfte, die Ihre Rente noch weiter erhöhen. Sie könnten dann mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen (denn den Abschlag haben Sie ja ausgeglichen). Sie wären außerdem krankenversichert und können diese Einsparung anders verplanen. Sie könnten den Restbetrag, der nach Ihrer Ausgleichszahlung noch verbleibt, dann für spätere Steuerzahlungen verwenden, oder irgendwie anders, denn Sie erhalten dann ja 14 Monate lang bereits Rente und müssen diese Zeit nicht mehr anders überbrücken. Sie sollten vielleicht die Anzahl Ihrer Berechnungen doch besser noch auf 784 erhöhen ;-)
Helmutam 24.02.2021 | 16:46
Danke, das sind natürlich interessante Gedankengänge und auch eine interessante Möglichkeit. Was für mich allerdings niemals in Frage kam, mich arbeitssuchend zu melden. Mit jenseits der 61 Jahre da Bewerbungstrainings machen, sinnlose Bewerbungen zu schreiben? Bemühungen für nichts. Wer nimmt einen noch, mit über 61? Ich würde mich dem allem verweigern, ich hätte mehr Sperrzeiten als Monate mit Unterstüzung der Arbeitsagentur. Die versuchen ja sogar 64jährige noch zu vermitteln. Von einer Mitarbeiterin dort habe ich mal gehört, da wird eine Rennliste geführt, wer die meisten Sperrzeiten verhängt...ist Mitarbeiter des Monats. :-) So tief möchte ich nicht sinken....da fehlen mir die Nerven für! Da müsste die Arbeitsagentur mal anders mit den Beitragszahlern umgehen, die brav über 40jahre für nichts eingezahlt haben. Wunschdenken. Also, die Agentur für Arbeit ist bei mir raus. Niemals.
Siehe hieram 24.02.2021 | 17:02
Auch ohne sich Arbeitslos zu melden könnte die Ausgleichszahlung aber interessant sein... Und diese Auskunft über die Höhe zu beantragen ist nicht verpflichtend es dann auch tatsächlich zu bezahlen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Helmutam 24.02.2021 | 17:27
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten und Meinungen. Ich fasse dann einfach mal zusammen: ich mache also nichts falsch die 534 Monate durch freiwillige Beiträge auf 540 Monate (45 Jahre)zu bringen. 502,20 €(6 x 83,70 €) und keinen Abschlag mit 64/2. Ob ich 64/2 erlebe, steht in den Sternen, die Agentur für Arbeit ist für mich kein Thema. Aber ich könnte mich mal bei dem Expertenteam bewerben, ich bin doch tiefer in dem Thema drin, als ich dachte. :-) Ein Antrag auf freiwillige Zahlung wurde vor über 2 Wochen gestellt, es dauert halt.
W°lfgangam 24.02.2021 | 19:06
Zitat von Helmut anzeigenausblenden
...wenn Sie wüssten ;-) Hallo Helmut, sicher habe Sie sich sehr viele Gedanken gemacht: vordergründig scheint mir der, dass Sie möglichst/zwingend eine Rente ohne Anschlag haben wollen ...koste es was auch immer = dafür 'verschleuder' ich gern mein Kapital, ohne an Amortisation/"Rendite" (tiefer) nachzudenken. Nachgedacht: Sie (Jahrgang '59) würden eine mittelprächtig/gute Rente von 2000 erhalten (brutto/netto egal), die bei Rentenbeginn um 11,4 zu kürzen ist, also nur 1772. In 14 Monaten würden sich da schon 24808 € ergeben - wollen Sie nicht. Dafür zahlen Sie auch noch wenigstens rd. 200 KV/PV als freiwilliges Mitglied zur Ihrer GKV, je nach Geburtsdatum für mind. 12 Monate (wahrscheinlich länger, denn bis 01.2021 haben Sie wohl max. das 63. Lbj. erreicht = nochmal 2400 € auf die knapp 25K nicht erhaltene Rente oben drauf gelegt. Zudem wollen Sie auch noch 6 Monate freiw. Beiträge in die DRV einzahlen, sind ja noch mal 500 €. IN Summe wollen Sie also rd. 28.000 € mit der abschlagsfreien Rente dann aufholen. Nun, bei einem Mehrbetrag von 228 + Kleckerbetrag aus den freiwilligen Beiträgen von 2,50 € könnten Sie schon in 10 Jahren wieder 'glatt' sein. Kommt zudem noch eine Betriebsrente hinzu, die zwingend vom gesetzlichen Rentenfall abhängig ist/auch nicht gezahlt wird ... Das sind aus meiner Sicht nur Minimaleinschätzungen. Mit genaueren Zahlen /Daten /parallelen Einkünften in der Nullrentenphase 63->64+2 = das lohnt sich/'kostet mich'/habe ich zum Tag X wieder raus, werden Sie den X-Tag sicher schon gut eingeschätzt haben/jetzt 'brummt' es endlich auf dem Konto ...ohne dann dement im Heim zu sein <- wäre auch eine Art Vorsorge, um die Kosten mit höherer Rente zu deckeln ;-)) Gruß w. PS: nebenbei, das ist nicht allein DRV-Expertenwissen, die müssen die Randaspekte Ihrer Planung außerhalb der Rente gar nicht kennen ;-)
Jonnyam 24.02.2021 | 22:37
Helmut Na, dann wollen wir doch mal etwas genauer rechnen. Sie sind also zwischen dem 2.-31.12.1959 geboren. Und wenn Sie mit den Beiträgen für JAN 2021 auf die erwähnten 534 Monate kommen und nach der Lehre immer Durchschnittsverdienst erzielt haben, ergibt sich Folgendes: Rente ab JAN 2023 Alter 63+0 mit 11,4 % Abschlag mtl. brutto 1332,19 € Rentensumme JAN 2023 – Regelaltersgrenze im FEB 2026 insgesamt 50623,22 €, ab Monat danach lebenslang 170,53 € weniger wegen vorzeitiger Inanspruchnahme. Der Vorteil kippt dann im Alter von 73 Jahren und 3 Monaten in einen Nachteil Rente ab MRZ 2024 Alter 64+2 mit 7,2 % Abschlag mtl. brutto 1390,64 € Rentensumme MRZ 2024 – Regelaltersgrenze im FEB 2026 insgesamt 33375,36 €, ab Monat danach lebenslang 168,72 € weniger wegen vorzeitiger Inanspruchnahme. Der Vorteil kippt dann im Alter von 92 Jahren und 3 Monaten in einen Nachteil. Und wenn Sie noch 6 freiwillige Beiträge für FEB-JUL 2021 für insgesamt 540 € zahlen Rente ab MRZ 2024 Alter 64+2 abschlagsfrei mtl. brutto 1502,72 € Rentensumme MRZ 2024 - Regelaltersgrenze im FEB 2026 insgesamt 36065,28 €, ab Monat danach lebenslang abschlagsfrei. Es gibt kein Kippalter! Und wenn Sie das alles genau nachrechnen und verstehen, können Sie sich wirklich beim Expertenteam bewerben. Aber bitte vor MRZ 2026 nicht zu viel Hinzuverdienst (es sei denn, Corona macht es auch dann noch möglich).
Jonnyam 24.02.2021 | 22:59
Nachtrag: Sie könnten natürlich auch in 2021 und 2022 noch die 11,4 % Abschlag abwenden, in dem Sie knappe 43.600 € an sog. Ausgleichsbeiträgen einzahlen und die dann noch von der Steuer absetzen. Dann können Sie auch beruhigt im JAN 2023 so in Rente gehen, als hätten Sie keine Abschläge.
Nobbis Litfasssäuleam 25.02.2021 | 06:19
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Guten Morgen Jonny, hoffe, Sie haben noch Lust und Zeit für Rückfragen zur Berechnung: Warum kippt das hier nicht erst nach "50.600 Euro / 170 Euro = knapp 25 Jahre", also mit Alter über 91 Jahren?
Wusslonam 24.02.2021 | 19:48
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

...wenn Sie wüssten ;-)

Hallo Helmut,

sicher habe Sie sich sehr viele Gedanken gemacht: vordergründig scheint mir der, dass Sie möglichst/zwingend eine Rente ohne Anschlag haben wollen ...koste es was auch immer = dafür 'verschleuder' ich gern mein Kapital, ohne an Amortisation/"Rendite" (tiefer) nachzudenken.

Nachgedacht: Sie (Jahrgang '59) würden eine mittelprächtig/gute Rente von 2000 erhalten (brutto/netto egal), die bei Rentenbeginn um 11,4 zu kürzen ist, also nur 1772. In 14 Monaten würden sich da schon 24808 € ergeben - wollen Sie nicht. Dafür zahlen Sie auch noch wenigstens rd. 200 KV/PV als freiwilliges Mitglied zur Ihrer GKV, je nach Geburtsdatum für mind. 12 Monate (wahrscheinlich länger, denn bis 01.2021 haben Sie wohl max. das 63. Lbj. erreicht = nochmal 2400 € auf die knapp 25K nicht erhaltene Rente oben drauf gelegt.

Zudem wollen Sie auch noch 6 Monate freiw. Beiträge in die DRV einzahlen, sind ja noch mal 500 €.

IN Summe wollen Sie also rd. 28.000 € mit der abschlagsfreien Rente dann aufholen. Nun, bei einem Mehrbetrag von 228 + Kleckerbetrag aus den freiwilligen Beiträgen von 2,50 € könnten Sie schon in 10 Jahren wieder 'glatt' sein. Kommt zudem noch eine Betriebsrente hinzu, die zwingend vom gesetzlichen Rentenfall abhängig ist/auch nicht gezahlt wird ...

Das sind aus meiner Sicht nur Minimaleinschätzungen. Mit genaueren Zahlen /Daten /parallelen Einkünften in der Nullrentenphase 63->64+2 = das lohnt sich/'kostet mich'/habe ich zum Tag X wieder raus, werden Sie den X-Tag sicher schon gut eingeschätzt haben/jetzt 'brummt' es endlich auf dem Konto ...ohne dann dement im Heim zu sein <- wäre auch eine Art Vorsorge, um die Kosten mit höherer Rente zu deckeln ;-))

Gruß

w.

PS: nebenbei, das ist nicht allein DRV-Expertenwissen, die müssen die Randaspekte Ihrer Planung außerhalb der Rente gar nicht kennen ;-)

IN Summe wollen Sie also rd. 28.000 € mit der abschlagsfreien Rente dann aufholen.quote] Die er ja nicht via Gesamtrente zurück holt, denn die hätte er bis auf den Abschlag eh, sondern sich nur aus dem etwas mehr ohne Abschlag generieren muss. Das dauert Jahrzehnte(Wieviel mal steckt 150 in 28.000)!
W°lfgangam 24.02.2021 | 20:31
Zitat von Wusslon anzeigenausblenden
hmm? @Wusslon ...wollen Sie Ihren angestaubten Abakus noch mal aus dem Keller holen/wg. Jahrzehnte ...hat der etwa auch den früheren 'Pentium-Bug' /eine Kugel zu wenig auf der Reling? ;-)) Okay, Sie haben *Rücken und kommen nicht wieder die Treppe rauf, daher verrate ich es Ihnen: 28K ./. 150 = 186 (Monate) ...Nur bei diesem Zahlenbeispiel, die genaue Daten/Hintergründe haben wir hier nicht! Gruß w.
Nobbis Litfasssäuleam 25.02.2021 | 06:22
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Ist hier ein Zahlendreher bei der 168,72? Könnten es auch rund 60 Euro weniger im Monat sein?
Helmutam 25.02.2021 | 07:28
Vielen Dank für die interessanten und aufschlussreichen Berechnungen. Nun bin ich mir gar nicht mehr sicher, ob es sinnvoll ist die 540 Monate vollzumachen. Irgendwie beraube ich mir da die Flexibilität den Zeitpunkt des Rentenbeginns selber zu bestimmen. Bei 45 Jahren ist der früheste Renteneintritt fix: 64 und 2 Monate, keinen Monat ehr. Mit 44 Beitragsjahren hätte ich ab 63 Jahren die freie Auswahl, z. Bsp. mit 63 und 2 Monaten = 10,8 % Abschlag. Somit müsste ich 12 Monate weniger von meinen Rücklagen leben und könnte (als Beispiel mtl. Ausgaben 1800 € = ca. 22.000 €) damit den Rentenabschlag aufzufangen. Damit könnte ich schon den Rentenabschlag fast 9 Jahre auffangen. Also Geld, welches ich sonst in einem Jahr ausgegeben hätte. Der Krankenversicherungsbeitrag spielt dabei keine Rolle, der freiwillige Beitrag derzeit denkt sich fast genau mit dem Beitrag der mir dann von der Rente abgezogen würde. Somit tendiere ich nun doch wieder dahin, die 540 Monate nicht vollzumachen und damit flexibel zu bleiben. Der Punkt meiner Überlegung war ebend der, dass ja nur schlappe 6 Monate an 45 Beitragsjahren fehlen. Richtig so, oder? ;-)
Feliam 25.02.2021 | 07:47
Machen sie trotzdem die 45 Jahre voll. Ein früherer Rentenbeginn, also die von Ihnen gewünschte Flexibilität, bleibt ja.
Schadeam 25.02.2021 | 08:24
dahingehend, dass Sie auch wenn Sie 45 Jahre voll haben, dennoch mit 63 gehen können. Dann kreuzen Sie aber AR für langjährig Versicherte an und haben eben 11,4% Abschlag. Das ist nicht verboten auch wenn 45 Jahre vorliegen. LG
Helmutam 25.02.2021 | 08:12
Dieser Satz steht auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung: "Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen." Wie ist dieser Satz dann zu verstehen????
Helmutam 25.02.2021 | 08:28
Ohhh....o.k. Das war dann sehr hilfreich und denke nun erneut darüber nach, die 540 Monate vollzumachen ;-)
Jonnyam 25.02.2021 | 08:45
@nobbis Litfasssäule Ja, da ist was dran. Das kommt davon, wenn man die 6 freiwilligen Beiträge beim Betrag von 1332,19 € schon mit einrechnet, um für alle Individualitäten (siehe @Feli) gewappnet zu sein. Dadurch schmälert sich der „Gewinn“ bis zur Regelaltersgrenze verständlicherweise erheblich. Denn mit den 6 Beiträgen hätte ja bei etwas Zuwarten ab MRZ 2024 die abschlagsfreie Altersrente gezahlt werden können. Und wenn man das berücksichtigt kommt man schon auf das Alter 73+3, ansonsten natürlich auf ein erheblich höheres Kippalter. Und was zeigt das Ganze: @Helmut lassen Sie sich von einem Spezialisten, der in Ruhe mit Ihren konkreten Daten rechnen kann. Und für alle anderen: Abschläge von nur 3,6%/Jahr (CH = 6,8%/Jahr) sind nicht so schlimm, wie viele meinen.
W°lfgangam 27.02.2021 | 23:32
Ohhh....o.k. Das war dann sehr hilfreich und denke nun erneut darüber nach, die 540 Monate vollzumachen ;-)
@hartmut, schauen sie hier rein: https://der-privatier.com/kap-6-8-2-freiwillige-einmalzahlungen-…
Hmm ...Werbung? (wiederholt!) ...auf einer Web-Site der DRV. Admin? ;-) Gruß w.
Alter Nomadeam 28.02.2021 | 13:06
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ich finde Links auf Seiten wie z.B. Der Privatier oder Finanzwesir völlig OK. Sehe nicht, dass von dort aktuell eine Werbeschwemme ausgeht. Bei Verweisen z.B. auf einzelne Finanzberater oder Versicherungsmakler sähe ich das anders. Bei der DRV findet man prinzipbedingt zu manchen Themen wie Freiwillige Rentenbeiträge nur eingeschränkte Infos, z.B. dürfen DRV-Miarbeiter ja keine Anregungen zur Steuergestaltung geben.
;-)am 28.02.2021 | 13:43
https://www.ihre-vorsorge.de Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Helmutam 28.02.2021 | 14:12
....was politisches erkenne ich da auf den Seiten auch nicht, komisch.
Deutsche Rentenversicherung
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