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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge sinnvoller als Riester

von Fragender16.07.2011 | 06:57
1776 Ansichten
4 Antworten
Hallo. Ich kann wegen einer verminderten Belastungsfähigkeit nur halbtags arbeiten. Dabei verdiene ich ca. 1100 Euro brutto. Mein Rentenanspruch momentan für eine volle Erwerbsminderungsrente (inkl. Zurechnungszeit) liegt bei ca. 400 Euro. So ungefähr sehe dann ja auch meine Altersrente aus. Ich bin 36 Jahre alt und habe außer der Berufsausbildung von 2 Jahren, Abi, Zivildienst, 10 Semester Studium weniger als 2 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Wie kann ich mir das am besten ausrechnen, ob sich zusätzliche freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung lohnen? Geht das überhaupt? Oder ist das nur eine Schnapsidee und die Vorsorge mit Sparprodukten (ohne Riester) bringt immer mehr am Ende? Riester ist schon deshalb für mich uninteressant, weil bei Rentenbeginn 30 % des Kapitals in eine Versicherung fließen, um die Weiterzahlung der Rente ab dem ca. 85 Lebensjahr zu gewährleisten. Älter als 85 Jahre werde ich bestimmt nicht. Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.07.2011 | 13:11

Hallo Fragender,

eine freiwillige Beitragszahlung bei bestehender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ausgeschlossen.

Die freiwillige Beitragszahlung dient beispielweise zur Erfüllung von bestimmten Mindestversicherungszeiten sowie zur Schließung von kurzfristigen Lücken im laufenden Versicherungsverlauf um etwaigen Nachteilen entgegen zu wirken. Bei bestehender Versicherungspflicht wird der Zeitraum abgedeckt und es werden hierfür Anwartschaften erwirtschaftet. Die Erfordernis einer freiwilligen Beitragszahlung entfällt daher.

Weiterhin ist eine freiwillige Beitragszahlung zum Zwecke der Erhöhung der Rente nicht lohnenswert. Für die Einzahlung des aktuellen Mindestbeitrag von 79,60 Euro erhalten Sie später eine monatliche Altersrente von aktuell ca. 0,35 Euro.

3 Antworten

KSCam 16.07.2011 | 11:11
Das brauchen Sie sich nicht ausrechnen, weil eine freiwillige Versicherung ausgeschlossen ist, wenn man pflichtversichert über ein Arbeitsverhältnis ist. Es geht nicht!
Fragenderam 16.07.2011 | 14:45
Das wäre aber vielleicht mal interessant, wenn man freiwillige Zusatz-Beiträge bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zahlen könnte. Warum ist das vom Gesetzgeber ausgeschlossen? Kann mir das jemand erklären?
*wolfgangam 16.07.2011 | 17:30
Fragender schrieb

Das wäre aber vielleicht mal interessant, wenn man freiwillige Zusatz-Beiträge bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zahlen könnte.

Warum ist das vom Gesetzgeber ausgeschlossen?

Kann mir das jemand erklären?

Hallo Fragender, der Gesetzgeber hat den 'Bonus' von 10% des Einzahlungsbetrages als Jahresrente/mtl. Auszahlung ab spätestens Einzahlungsalter 55 als Auszahlungsbetrag des freiwilligen Zusatzbetrages (Höherversicherung) für zu 'hoch' gehalten und diese Einzahlungsgeschichte '92 deswegen eingestellt. Nebenbei - der Nutzen der Zahlenden/Höherversicherten war/ist gegen NULL - die Höherversicherungsrente (aus diesen Beiträgen) ist statisch auf den Einzahlungsbetrag begrenzt - nimmt nicht an Rentenanpassungen teil ...und auch aus den 'fetten' jungen Jahren der Einzahlung (25 % des Einzahlungsbetrages) sind die unangepassten Renten aus diesen Extra-Beiträgen HEUTE im Erleben/Auszahlungsfall schlicht mickrig. Gruß w.
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