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Experten-Antwort

freiwillige beiträge - steuerliche Berücksichtigung

von karolus25.05.2016 | 15:08
923 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf den Artikel auf Ihrer Seite "Freiwillige Beiträge als Steuersparmodell" von Herrn Rolf Winkel, vgl. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Dazu meine Frage: Wenn in einem Kalenderjahr freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, die zur einer Steuerersparnis führen, die höher ist als die in diesem Kalenderjahr entrichtete Steuer, kann dann diejenige Steuerersparnis, die für dieses Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt werden kann, auf folgende Steuerjahre ausgedehnt werden - d.h. also die Steuerersparnis auf mehrere Steuerjahre verteilt bzw. gestreckt werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.05.2016 | 15:19

Bitte klären Sie die Frage mit dem Finanzamt, Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

2 Antworten

W*lfgangam 25.05.2016 | 21:21
...Sie fragen das Finanzamt doch auch nicht nach der Wirkung einer Beitragszahlung auf die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente, geschweige nach den möglichen Zahlungsmodalitäten der DRV ;-) Gruß w.
Vor der Renteam 27.05.2016 | 16:26
Na ja, man könnte dem TS auch zuvorkommender Antworten!:) Natürlich kann man beim Metzger keine Schuhe reparieren lassen... Also, wenn sie keine Steuern zahlen, können sie auch keine sparen. Das gilt auch für geringere Steuern und geringere Sparmöglichkeiten usw. Wenn sie freiwillige Beiträge entrichten, können sie in den Jahren, in denen es besser läuft, ihre Beiträge auf Antrag erhöhen. Am Jahresende weis man ja, wie es aussieht. Dann die RV informieren, was man mehr zahlen will - viell. hilft ihnen das weiter? Gruss
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