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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge zum Erreichen der Mindestwartezeit

von AnnMarie23.01.2019 | 16:42
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Ich habe die Rente für Schwerbehinderte, also mit mindestens 35 zu berücksichtigenden Versicherungsjahren, beantragt und schon im Antrag mitgeteilt, dass ich ggf. noch auf die Wartezeit fehlende Monate durch freiwillige Beiträge auffüllen möchte (ich bin seit 20 Jahren Hausfrau mit ausreichender vorheriger Versicherungszeit, kann also freiwillige Beiträge entrichten). Nun wurde mir mitgeteilt, dass noch 17 Monate fehlen und ich - bei Nachzahlung für das komplette Jahr 2018 und Zahlungen für die Monate Januar bis Mai 2019 - zum 01.06.2019 in Rente gehen kann. Dieser Bescheid wurde am 17.01. erstellt und ging am 23.01.zu. Fragen: - wann endet die Frist zur Beantragung freiwilliger Beiträge für 2018? Ist die Beantragungsfrist gleichzeitig Zahlungsfrist (Zugang bei der DRV)? (Hintergrund: Bin mir noch nicht sicher, in welcher Höhe ich zahlen möchte) - wenn ich dann im Mai 2019 den letzten Beitrag bezahlt habe - "erkennt" die DRV dann automatisch, dass die Wartezeit nun erfüllt ist und kommt "von selber" auf den ursprünglichen Antrag zurück, oder muss ich dann noch selbst etwas veranlassen? Vielen Dank schon einmal! :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, AnnMarie,

die Frist endet am 31.03.2019. zu dem Zeitpunkt müssen die zwölf Beiträge für 2018 bei der DRV „in Wert“ gestellt sein. Für die Beiträge 2019 besteht die Möglichkeit, diese monatlich oder in einer Summe zu leisten. Wenn bereits ein formeller Rentenantrag vorliegt, wird der zuständige Träger diesen nach Eingang der insgesamt 17 freiwilligen Beiträge natürlich abschließend bearbeiten und den Rentenbescheid erstellen.

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4 Antworten

AnnMarieam 23.01.2019 | 16:49
Achja - kann ich ggf. auch Beiträge vor Einreichen des Antrags unter Angabe der entsprechenden Daten Überweisen (Mindestbetrag, um auf jeden Fall schon mal die Anrechnungsfähigkeit der Monate herzustellen)?
AnnMarieam 25.01.2019 | 14:21
Herzlichen Dank schon einmal. Die grundsätzliche Frist war mir bekannt, ich habe wegen folgendem Satz nachgefragt (Zitat): "Die Frist zur Zahlung der Beiträge wird durch ein Beitragsverfahren oder ein Verfahren über einen Rentenanspruch unterbrochen, die Frist beginnt erneut nach Abschluss des Verfahrens". Deswegen meine Angaben zum Schreiben auf meinen Rentenantrag / Antrag auf Kontenklärung hin. Oder ist mit "Verfahren" oder überhaupt mit diesem Satz etwas anders gemeint? Denn es handelt sich ja um eine datumsmäßig und nicht durch einen Zeitraum bestimmte Frist. Noch eine ergänzende Frage: Nehmen wir an, ich zahle für jeden Monat den Mindestbeitrag - kann ich auch in dem Fall des freiwilligen Beitrags die Hochrechnung 3 Monate vor Renteneintritt beantragen?
KSCam 25.01.2019 | 16:38
Ich verstehe Ihr Problem mit der Frist nicht. Je schneller das Geld eingeht umso schneller wird entschieden. Es sollte doch Ihr ureigenstes Interesse sein flott in die Pötte zu kommen. Und bis zum 31.03. ist doch noch alle zeit der Welt - was ist das Problem? Was soll das "Rumeiern" wg Fristen?
W*lfgangam 25.01.2019 | 16:25
Zitat von AnnMarie anzeigen
Hallo AnnMarie, Nein. Das Antragsverfahren sieht für freiwillige Beiträge diese Option nicht vor. Zahlen Sie alle Beiträge Januar 2018 - Mai 2019 in einer Summe jetzt oder spätestens bis zum 31.03. ein, dann erhalten Sie auch rechtzeitig den Rentenbescheid und die Rente kann pünktlich mit der laufenden Zahlung ab Ende Juni beginnen. Eigentlich müsste Ihr Rentenantragsverfahren mit Ablauf der Widerspruchsfrist 23.02. 'geschlossen' werden, da die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen. Mehrwissende der DRV werden Ihnen hier noch mitteilen, wie lange solche Verfahren ggf. erst mal auf Halde gelegt werden, um den Eingang etwaiger Beitragszahlungen zunächst abzuwarten. Gruß w.
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