Hallo Irmgardis,
nein, die freiwilligen Beiträge „verfallen“ nicht einfach mit dem Tod des Versicherten und werden auch bei eine ggf. zu zahlenden Hinterbliebenenrente berücksichtigt.
Weitere Informationen rund um das Thema „Zahlung freiwilliger Beiträge“ erhalten Sie im Übrigen in der Broschüre „freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“, welche Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=25
herunterladen können.
Vor einer Zahlung freiwilliger Beiträge empfehle ich Ihnen dennoch eine persönliche, individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe. Hier erhalten Sie dann auch die für Ihre individuelle Entscheidung notwendigen Informationen zur zu erwartenden Rentensteigerung und des dafür notwendigen Beitragsaufwands.