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Experten-Antwort

Freiwillige Beitraege zur RV

von sommer 127112.02.2014 | 11:23
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Ist es tatsächlich so wie 'JoJo am 12.2. schreibt, dass freiwillige Beitraege nicht mitgerechnet werden, wenn es um das Erreichen von 45Beitragsjahren geht? Natürlich erwirbt man je nach Einzahlung Punkte, aber keine Beitragsjahre - für Arbeitslosigkeit (ALG I) bis zu 24Monate sollen Beitragsjahre anerkannt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sommer 1271,

ja, so ist es. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt hierzu u. a. folgendes aus:

„Durch eine Sonderregelung wird die mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz eingeführte Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausgeweitet. Besonders langjährig Versicherte können dadurch bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorübergehend eine abschlagsfreie Altersrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen. Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; berücksichtigt werden auch Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes und Zeiten der Pflegearbeit. Besondere Härten aufgrund kurzzeitiger arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie werden vermieden, da Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, für den Anspruch berücksichtigt werden. Das heißt, auch Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei beruflicher Weiterbildung, bei Kurzarbeit oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers können dazu beitragen, die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente ab Vollendung des 63. Lebensjahres zu erfüllen. Nicht berücksichtigt werden dagegen Dauer- und Langzeitarbeitslosigkeit.“

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