Guten Tag!
wer als „Minijober“ einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung leistet, ist versicherungspflichtig und Versicherungspflichtige sind von der Zahlung von freiwilligen Beiträgen ausgeschlossen.
Daher können Sie keine freiwilligen Beiträge zahlen.
Aber, über den geringen Eigenbeitrag profitieren Sie von allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die versicherungspflichtigen Arbeitnehmern zustehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung