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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragsnachzahlung für Ausbildungszeiten, Antrag zurückziehen?

von Peter Hansen11.03.2023 | 18:13
304 Ansichten
10 Antworten

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Ich habe Ende letzten Jahres Antrag auf Nachzahlung der Beiträge für Ausbildungszeiten gestellt für die Zeiträume 10/1994 bis 09/1995 und 01/2005 bis 12/2005. Jeweils der Höchstbetrag von 1311,30. Dazu habe ich Teilzahlung beantragt. 1. Jahr: Nachzahlung für 4 Monate 2. Jahr: 4 Monate 3. Jahr: 4 Monate 4. Jahr: 6 Monate 5. Jahr: 6 Monate. Nun hat die DRV Bescheid erlassen, dass die Nachzahlung möglich wäre. Es wären allerdings über 30000 Euro "unverzüglich" zu bezahlen. Besteht ein Recht auf Teilzahlung? Was passiert, wenn man nicht zahlt? Kann ich den Antrag zurückziehen? Leider sind trotz fortgeschrittenen Alters (44) und über das Arbeitsleben sehr bis extrem hoher Sparquote keinerlei Ersparnisse vorhanden. Diese wurden im Lauf der Pleite eines "namhaften" börsennotierten Unternehmens klomplett vernichtet. Zudem trage ich finanzielle Verantwortung für meinen schwerbehinderten Lebenspartner. Besteht ein Recht auf Teilzahlung? Falls nicht, kann ich den Antrag zurückziehen? Was geschieht, wenn man den Nachzahlungsbetrag nicht stemmen kann? Im schlimmsten Fall Privatinsolvenz?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Hansen,

im § 207 SGB VI steht: "Die Träger der Rentenversicherung können Teilzahlungen bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren zulassen." Warum Ihnen diese Möglichkeit nicht eingeräumt wurde, sollten Sie bei Ihren RV-Träger erfragen. Ein Antrag auf Nachzahlung kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden. Deshalb wäre es für Sie wahrscheinlich schon wichtig, dass Ihnen die Teilzahlungen (welche auch über das 45. Lebensjahr hinaus zulässig sind) ermöglicht werden.

Es handelt sich auf jeden Fall um eine freiwillige Beitragszahlung. Das heißt, Sie nicht nicht gezwungen, die bewilligte Beitragsleistung auch tatsächlich zu erbringen.

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9 Antworten

Schadeam 11.03.2023 | 19:04
Wenn Sie nicht zahlen können, hat sich halt der Antrag erledigt, wenn Sie nur einen Teil einzahlen ist das auch gut. Sie müssen nicht das Maximum zahlen.
Frageam 11.03.2023 | 19:21
Wie kommt man mit 44 ohne Ersparnisse auf die Idee eine Nachzahlung über 2 Jahre Höchstbeitrag zu beantragen (über 30.000€) die man bis 45 zahlen sollte. Aber egal, Sie brauchen ja einfach nicht zahlen und es passiert gar nix. Deswegen kommen Sie nicht in den Knast und um Privatinsolvenz geht es auch nicht
Peter Hansenam 11.03.2023 | 20:27
Zitat von Frage anzeigenausblenden
Weil die Zahlung aus laufendem Einkommen über 5 Jahre gar kein Problem wäre, so wurde es auch beantragt. Es ist schon ein Unterschied, ob man 5200 (im 1. Jahr) oder 31000 Euro in einem Betrag zahlen muss.
Schadeam 11.03.2023 | 20:40
Dann fragen Siedoch einfach nachos die beantragte Teilzahlung OK ist…
Nicht zu glaubenam 12.03.2023 | 07:35
An der Börse verzocken und anschließend jammern? Mitleid können Sie nicht erwarten und eine Teilzahlung (so schlimm kann es dann ja mit dem fehlenden Vermögen nicht sein) vereinbaren Sie mit dem zuständigen Rententräger. Kontaktadresse und Telefonnummer finden Sie auf Ihrem Nachzahlungsbescheid.
Peter Hansenam 12.03.2023 | 20:37
Wer jammert denn? Erarbeitetes Geld wurde nicht konsumiert sondern ist schlicht weg, kann also auch mit "sicheren" Dax-Titeln passieren. In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre das Geld wohl besser aufgehoben gewesen.
Peter Hansenam 12.03.2023 | 20:43
Genau das werde ich machen, allerdings habe ich einen anderen Plan, da es ja anscheinend wirklich so ist, dass man innerhalb von 3 Monaten zahlen kann, aber nicht muss. Falls möglich würde ich dann auf den jetzigen Bescheid soviel zahlen wie möglich, also vier Monatsbeiträge, und dann einfach zum Jahresende einen erneuten Antrag mit Teilzahlung für die Jahre 2023-2027 stellen.
Peter Hansenam 14.03.2023 | 09:51
Vielen Dank. Auskunft des RV-Trägers ist: 1. Antrag auf Teilzahlung wurde übersehen 2. Statt wie beantragt unter 6, "1. Jahr - Rate für den Nachzahlungszeitraum: 10/1994 - 01/1995 = 5245,20" hätte es im Antrag lauten müssen: "1. Jahr - Rate für den Nachzahlungszeitraum: 01.01.2034 - 31.12.2023 5245,20" 3. Eine Nachzahlung der Beiträge ist nur in sequentieller Folge, angefangen mit den am weitesten zurückliegenden Beiträgen möglich Wir sind jetzt so verblieben, dass ich auf den erlassenen Bescheid soviel Einzahle wie möglich und dann einen erneuten Antrag für die Teilzahlung stelle. Allerdings bin ich mir jetzt gar nicht mehr sicher, wie unter 6 im Antrag V0080 auszufüllen ist. Und stimmt die Auskunft zu 3. wirklich so? Es wäre doch besser, zunächst die Lücke 01/2005 bis 12/2005 zu schließen bevor man Beiträge für 10/1994 bis 09/1995 nachzahlt. Nach Auskunft des RV-Trägers ist das nicht möglich.
Kostolaniam 14.03.2023 | 11:00
Ja klar, Börse = Zocken = Bö(r)se- so einfach ist die Welt! Dann lieber dem eigenen Geld bei der Entwertung zusehen, aber alles "richtig" gemacht? [Ironie off] Aktionärswüste Deutschland ...
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