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Experten-Antwort

freiwillige beitragszahlung

von gabi bossmann04.12.2016 | 18:14
1793 Ansichten
5 Antworten

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hallo, ich bin seit 10 jahren selbstständig und freiwillig in der gesetzlichen krankenversicherung;war davor ca. 15 jahre in der gesetzlichen rentenversicherung; wieviel kann ich freiwillig in die gesetzliche einzahlen bzw. wie wirkt sich das steuerlich auf die einkommensteueuererklärung aus ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die freiwillige Beitragszahlung kann zu Niedrigzinszeiten, wie wir sie derzeit erleben, durchaus eine gute Alternative darstellen. Sie können vom monatlichen Mindestbeitrag (84,15 Euro) bis zum Höchstbeitrag (1159,40 Euro) Ihre Beitragsleistung frei bestimmen. Unter dem von „M.“ angeführten Link finden Sie hilfreiche Informationen. Zu Ihrer individuellen Steuerersparnis können und dürfen Ihnen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung keine Auskunft erteilen. Weiterführende Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Diese können Sie sich über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung kostenlos herunterladen.

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4 Antworten

KSCam 04.12.2016 | 22:02
Der monatliche Höchstbeitrag liegt bei 1159,40€. Der Mindestbeitrag bei 84,15€. Die steuerliche Behandlung ist nicht Gegenstand dieses Forums und obliegt nicht den DRV Mitarbeitern. (Da kann sich der liebe Conny S. Auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln....)
Konrad Schießlam 04.12.2016 | 18:33
Bin mir nicht ganz sicher, der Regelbeitrag für Selbstständige ist derzeit 543,24 monatlich, somit wären nach Adam Riese im Jahr 6518,88 und bei 42% Grenzsteuersatz 2737,93 Steuer Ersparnis. Bin gespannt , ob Sie wieder die Empfehlung von bestimmter Seite hier erhalten, lassen Sie sich dies vom Finanzbeamten ausrechnen ?, der wartet schon darauf? MfG.
M.am 04.12.2016 | 22:24
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Herz1952am 05.12.2016 | 14:04
Hallo Gabi Bossmann, aus Erfahrung weis ich, dass die Auswirkung von Vorsorgeaufwendungen bei Selbständigen günstiger ist, als bei Angestellten. Weil bei Selbständigen im allgemeinen weniger Vorsorgebeiträge ausgeschöpft sind als bei Angestellten. Leider ist die Rechnung von K.S. nicht ganz richtig, da Sie nicht vom vollen Zahlbetrag ausgehen können, der sich steuerlich auswirkt und es Höchstgrenzen gibt. Versicherungsvertreter haben immer damit geworben, dass man die Hälfte des übersteigenden Betrages "absetzen" könnte, vom zu versteuernden Einkommen. Vielleicht googeln Sie mal "Vorsorgeaufwendungen" und finden dort eine Berechnungsweise, die Sie selbst nachvollziehen können. Sie können auch Ihren letzten Einkommensteuerbescheid ansehen, danach müsste es möglich sein, mit aktuellen Zahlen mal durchzurechnen. Da ist nämlich der Rechenweg genau beschrieben und Sie könnten feststellen wie sich die Sache "steuerlich" auswirkt. Viel Spaß mit der wohl schwierigsten Formel der Einkommensteuererklärung, bei der selbst Finanzbeamte oft nicht so ohne weiteres klargekommen sind. :-) Aber heute gibt es dafür im Internet bestimmt ein Programm.
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