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Experten-Antwort

freiwillige Beitragszahlung

von Niko19.05.2016 | 13:38
1719 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, 14 Jahre vor Rentenbezug möchte ich als selbständiger Unternehmer meinen Berufsweg fortsetzen. Da ich die letzten 25 Jahre als unselbständiger "Arbeitnehmer" stets die Höchstbeträge in die Rentenversicherung einbezahlt habe, benötige ich nun einen Hinweis, ob es sinnvoll ist oder sogar ein gesetzliches Muß, dass ich weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung verbleibe bzw. freiwillig Beträge einzahle. Die selbständige Tätigkeit ist der Betrieb eines Gewerbes.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.05.2016 | 15:09

Guten Tag Niko,

es ist korrekt, dass unter bestimmten Voraussetzungen bzw. für bestimmte selbständige Personenkreisen, wie z.B. Lehrer/ Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Handwerker, Selbständige mit einem Auftraggeber, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, blieben die Versicherungspflicht auf Antrag bzw. die freiwillige Versicherung die möglichen Alternativen zur Fortführung Ihrer Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber bei der Frage nach der Auswirkung von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen auf die Ansprüche, z.B. auf Rente wegen Erwerbsminderung, gibt es Unterschiede bzw. einiges zu beachten.

Deshalb sollten Sie unbedingt das persönliche Gespräch zu einer ausführlichen Beratung in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung suchen:

LINK zur Beratungsstellen-Suche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

6 Antworten

Schießl Konradam 19.05.2016 | 17:07
Das Wort"freiwillige Beitragszahlung" liegt mir seit 28.4.2016 im Magen. Es wäre vermessen, diesen Beitrag als politisch zu bezeichnen und zu löschen! In der Sendung "Illner" am 28.4.2016 wurde von Frau Wagenknecht folgende Behauptung aufge- stellt. "Wer monatlich 35 Euro freiwillige Beiträge in die RV .zahlt erhält 150 Euro mehr Rente" Keiner der noch Anwesenden Talker widersprach, bin der Meinung hier ist Aufklärung nötig. Bin ich doch der Meinung, dies ist Volksverdummung. Ausgehend von 36000 Durchschnittslohn wird 1 EP. verrechnet, angenommen bei 30 Euro Rentenwert. Rechne 35 mtl. Beitrag x 12= 420 x 5 2100 Beitragsaufwand für 150 Rente. Dem steht gegenüber: 36000 zu 18,7% Beitrag 6732 x 5 33.660 Euro Beitrag. Ich bitte die Fachbehörde um Aufklärung, dann brauche ich mich an die Ministerin zu wenden. MfG.
W*lfgangam 19.05.2016 | 19:26
Ergänzend: Hallo Niko, als 'echter' Selbständiger haben Sie 3 Möglichkeiten: 1. Nichtstun in der DRV (Ihre Rente wird bei etwa ü1500 EUR stehen bleiben) 2. freiwillige Versicherung (Beitrag selbst bestimmen) 3. Pflichtversicherung auf Antrag - nur innerhalb von 5 Jahren möglich 1. und 2. führt dazu, dass Ihr Anspruch auf eine mögliche EM-Rente nach 2 Jahren nach Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung verloren geht. 2. führt dazu, dass Sie die 45 Jahre für eine abschlagsfreie Altersrente 63+xx erreichen können - wenn denn das Gewerbe aufgegeben wird/Einkommen auf Minijob-Grenze reduziert wird. 2. und 3. wird Ihren Rentenanspruch weiterhin erhöhen, bei max. Beiträgen (rd. 14000 EUR/Jahr) akt. um rd. 62 EUR mtl. (Berechnungsstand bereits 01.07.2016). "Rendite" damit grob bei 5 % - kein schlechter Wert zunächst. Real eher bei 3 % (KV/PV und Steuer auf Rente, Absenkung des Rentenniveaus ...), geht auch noch, haben Sie mit 90+ die Beiträge wieder raus. Unbedingt aber die steuerliche Seite abklären, um wie viel Sie bei diesen Vorsorgeaufwendungen geringere Steuern zahlen müssen - dann sieht die "Rendite" schon wieder ganz anders/besser aus. Steuerberater fragen! 3. erhält Ihnen den Anspruch auf die EM-Rente. Grundsätzlich rate ich bei Gang in die Selbständigkeit dazu, ggf. - im Hinblick auf den EM-Rentenverlust - die 2 Jahre abzuwarten, nach Ende letzter versicherungspflichtiger Beschäftigung zu 'beobachten'/wie entwickelt sich das Gewerbe, aber spätestens dann eine Entscheidung zu 1. 2. 3. zu treffen. Es sei denn, Ihr Steuerberater gibt Ihnen für 2016 schon eindeutig Pro für DRV. Wie Experte/in rät: erst mal ab in die nächste Beratungsstelle, individuell ist besser als pauschal. Gruß w.
Karl Aueram 19.05.2016 | 22:08
Zitat von Schießl Konrad anzeigen
Genau zuhören, hilft! Wagenknecht rechnete vor, dass es einen Durchschnittsverdiener 35 Euro mehr im Monat koste und ihm 150 Euro zusätzlichen Rentenanspruch bringe, wenn die Rente bei 53 Prozent auf dem Niveau vor Riester stabilisiert werde. Es geht n i c h t um 35 Euro freiwillige Beiträge, es geht um den Rentenbeitragssatz und daraus abgeleitet um die Höhe des Sicherungsniveaus. Andere Baustelle.
Nikoam 20.05.2016 | 09:55
Super - Vielen Dank für die sachlich fundierten Hinweise und Empfehlungen - das Beratungsgespräch habe ich inzwischen vereinbart.
Schießl Konradam 22.05.2016 | 17:22
Aber Herr Auer, habe nochmals nachgelesen, so erkläre es Wagenknecht. Die Rentenkürzung zurücknehmen- meinte doch die Kurzungsfaktoren- und wieder auf 53%( Mir liegen nur die Zahlen von 2000 vor) des Jahres 2000 und die Beiträge etwas erhöhen. Ein heutiger Durchschnittsrentner mit 3000 mtl. müsste im Monat genau 35 Euro mehr bezahlen, hätte im Alter einen Rentenanspruch um von 150 Euro Rente mehr. Nenne chronologisch die Daten 2000-anstelle 2001- und die Daten für 2014, 2001 galten 24,84 und 2014 28,61 als Rentenwert für einen Entgeltpunkt verrechnet jeweils für den Jahres Durchschnitts- verdienst. 2014 Du.Bruttov: Nettov: Standartr:Brutto: Netto: Niveau Brutto: Niveau Netto: 34507 28548 15323 13743 44,40 49,10 2000 27741 23340 13373 12356 48,20 52,90% ( statt 53%) 2014 34507 Verdienst zu 18,70 Beitrag RV. 6452,81 und Euro 28,61 Rente. 6452,81 : 28,61 x 150 Rente 33.831,58 Beitrags Aufwand. 2000 27741 Verdienst zu 19,30 % Beitrag RV. 5354,01 und Euro 24,84 Rente. 5354,01 : 24,84 x 150 32.330,98 Beitragsaufwand. Gegenüber 35 mtl. Beitrag x 12 420 im Jahr für 150 mehr Rente in entsprechender Zeit. Dieser Eintrag hat mit den Ausführungen von Niko überhaupt nichts zu tun. MfG.
W*lfgangam 23.05.2016 | 21:05
Zitat von Schießl Konrad anzeigen
...gutso KS, ich befürchtete schon, Sie gehen auf politische 'Nischen-Meinungen' als aktuellen Maßstab ein, die schon morgen im Wasteland entsorgt sind – Politik und Aussage zur Rente ...ist wie Kino ohne Leinwand ;-) Gruß w.
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