Guten Tag Niko,
es ist korrekt, dass unter bestimmten Voraussetzungen bzw. für bestimmte selbständige Personenkreisen, wie z.B. Lehrer/ Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Handwerker, Selbständige mit einem Auftraggeber, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, blieben die Versicherungspflicht auf Antrag bzw. die freiwillige Versicherung die möglichen Alternativen zur Fortführung Ihrer Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber bei der Frage nach der Auswirkung von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen auf die Ansprüche, z.B. auf Rente wegen Erwerbsminderung, gibt es Unterschiede bzw. einiges zu beachten.
Deshalb sollten Sie unbedingt das persönliche Gespräch zu einer ausführlichen Beratung in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung suchen:
LINK zur Beratungsstellen-Suche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html