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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlung als Beamter - Formular V0060

von Max08.02.2019 | 19:59
269 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich bin Beamter und möchte freiwillig in die RV einzahlen. Ich war vor Verbeamtung Pflichtversichert und habe bereits einen geringen Rentenanspruch. Da ich, wegen zurückliegender Teilzeitarbeit, voraussichtlich nicht die Höchstpension erreichen werde ist die freiwillig Zahlung für mich insofern interessant da der Rentenanspruch nicht die Beamtenpension reduzieren wird. Nur zu meinen Fragen: 1) gilt der Antrag V0060 ab dem unter 4.1 genannten Monat auf unbestimmte Zeit oder immer nur bis zum ende des aktuellen Kalenderjahres? Bzw. muß der Antrag jährlich neu gestellt werden? 2) Kann man bis Ende März 2019 rückwirkend Beiträge für 2018 (Jan bis Dez) einzahlen ohne für Jan/Feb/Mrz 2019 ebenfalls einzahlen zu müssen? 3) Falls die Einzahlung gemäß Frage 2 möglich ist, kann ich mich dann trotzdem noch (per weiterem Antrag) bis Mrz 2020 entscheiden doch z.B. für Jan - Dez 2019 einzuzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

bei einer freiwilligen Beitragszahlung bleibt es Ihnen überlassen für welche Monate Sie einzahlen möchten. Sie können die Zahlung jederzeit wieder abbrechen und anschließend zu einem späteren Zeitraum wieder starten lassen. Es gibt dabei nur eine Frist: Spätestens am 31.03. eines Jahres müssen die Beiträge für das vergangene Jahr gezahlt sein.

Es genügt wenn Sie einmalig einen Antrag auf freiwillige Beitragszahlung stellen. Sofern Sie dann nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sondern die Beiträge selbst überweisen, können Sie die Zahlung für beliebig viele Monate (max. 12 Monate im Jahr) vornehmen.

Sollten Sie das Lastschriftmandat wünschen, werden wir dann den gewünschten Beitrag monatlich von Ihrem Konto einziehen, bis Sie eine Änderung bzw. Einstellung wünschen.

Gerne können Sie sich auch über die freiwillige Versicherung bei einer unserer Beratungsstelle informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DRVam 08.02.2019 | 20:03
Sie haben alles richtig erfasst. Alle Fragen können mit „ja“ beantwortet werden.
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