Hallo Max,
bei einer freiwilligen Beitragszahlung bleibt es Ihnen überlassen für welche Monate Sie einzahlen möchten. Sie können die Zahlung jederzeit wieder abbrechen und anschließend zu einem späteren Zeitraum wieder starten lassen. Es gibt dabei nur eine Frist: Spätestens am 31.03. eines Jahres müssen die Beiträge für das vergangene Jahr gezahlt sein.
Es genügt wenn Sie einmalig einen Antrag auf freiwillige Beitragszahlung stellen. Sofern Sie dann nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sondern die Beiträge selbst überweisen, können Sie die Zahlung für beliebig viele Monate (max. 12 Monate im Jahr) vornehmen.
Sollten Sie das Lastschriftmandat wünschen, werden wir dann den gewünschten Beitrag monatlich von Ihrem Konto einziehen, bis Sie eine Änderung bzw. Einstellung wünschen.
Gerne können Sie sich auch über die freiwillige Versicherung bei einer unserer Beratungsstelle informieren.