Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

freiwillige Beitragszahlung um Renten

von Hoover20.07.2021 | 11:40
105 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo an die Experten. bisher habe ich nach dem Studium regelmäßig gearbeitet und ca. 44 Entgeldpunkte bereits angesammelt. Ich komme auf ca. 28 Jahre der Pflichtversicherung, in denen ich den Beitrag eingezahlt habe. Nunmehr bin ich 56 Jahre und plane das berufsleben vollständig an den Nagel zu hängen. Ich würde den monatlichen freiwilligen Beitrag von ca 186 EUR regelmäßig weiter einzahlen. Nun meine Fragen: 1) Kann ich vor meinem 67. Lebensjahr dennoch die Rente beantragen und beziehen (möglichst früh), oder gibt es eine Mindestzahl an Beitragsjahren, wenn ich die monatlichen freiwilligen Beiträge nicht zahlen würde/könnte. 2) Könnte man auch für 11 Jahre a 12 Monate den Betrag in einer Summe überweisen und würde ggf. die notwendigen Beitragsjahre erreichen. Wenn ja, wie geht das technisch über einen Antrag? 3) Bei einer Einmahlzahlung von TEU 50 im ersten Jahr, nachdem ich den Arbeitsplatz aufgegeben habe, auf das Rentenkonto: was würde diese Zahlung für Folgen an Entgeltpunkten und Bezugszeitpunkt der gesetzlichen Altersrente verändern? Mir geht es dabei immer um den frühestmöglichen Termin. Schon einmal vielen Dank für die Antworten im Voraus. Ihr Hoover

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hoover,

Zu 1) es gibt mehrere Rentenarten, die Sie vor dem 67. Lebensjahr in Anspruch nehmen können.

Die früheste Altersrentenart ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und Sie können diese erhalten, wenn Sie zu 50 % Schwerbehindert sind, eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllen und das 62. Lebensjahr erreicht haben. Hier wird Ihre Rente allerdings um 10,8 % gemindert.

Die nächste Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig Versicherte und kann mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn Sie auch die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Hier kommt ein Abschlag in Höhe von 14,4 % zum Tragen.

Die letzte Altersrentenart, die Sie vor dem 67. Lebensjahr in Anspruch nehmen können, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Hier benötigen Sie eine Wartezeit von 45 Jahren, um mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Sollten die eben genannten Wartezeiten nicht erreicht sein, können Sie diese durch freiwillige Beiträge erreichen. Allerdings gibt es noch einen weiteren Aspekt, den Sie beachten sollten. Sollten Sie sehr schwer erkranken, bekommen Sie von der Rentenversicherung unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente. Diese ist aber nicht nur an medizinische, sondern auch an versicherungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen hier in den letzten 5 Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Da wie das Wort schon sagt, ein freiwilliger Beitrag kein Pflichtbeitrag ist, entfällt dieser Anspruch 2 Jahre nach der Zahlung des letzten Pflichtbeitrages.

Weiterhin könnten bei Ihnen auch noch Arbeitslosengeld I-Ansprüche eine Rolle spielen.

Sie sollten sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Zu 2) Freiwillige Beiträge dürfen Sie für das laufende Jahr bis zum 31.03. des Folgejahres einzahlen. Sie können, um die Wartezeiten zu erfüllen, lediglich eine monatliche Zahlung leisten oder eben immer bis zum 31.03. des Folgejahres, für das vergangene Jahr Beiträge einzahlen.

Zu 3) Wir müssen hier nochmal zwischen zwei Einzahlungs“Varianten“ unterscheiden. Zunächst gibt es die oben beschriebene Möglichkeit der klassischen freiwilligen Beitragszahlung, bei der Sie monatlich etwas in die Rentenversicherung einzahlen. Hier können Sie allerdings nur maximal 15847,20 Euro für das komplette Jahr einzahlen. Die zweite Variante ist die Ausgleichszahlung um Rentenabschläge zu mindern. Hier können Sie durchaus auch einen Betrag von 50000 Euro einzahlen, was aber steuerlich gesehen vielleicht keinen Sinn ergibt-> Mit dem Steuerberater sprechen. Die letztliche Höhe der Einmalzahlung, die Sie leisten dürfen, hängt direkt von Ihrer Rentenhöhe und dem Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Für 50000 Euro würden Sie ca. 6,4712 Entgeltpunkte erlangen, aber eine zeitliche Zuordnung entsteht hier nicht.

Viele Grüße

Ihre Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Froscham 20.07.2021 | 13:38
3) Bei einer Einmahlzahlung von TEU 50 im ersten Jahr, nachdem ich den Arbeitsplatz aufgegeben habe, auf das Rentenkonto: zur steuerlichen Optimierung von TEU 50 im Jahr nach Ausscheiden aus dem Beruf bzw. die Möglichkeit das ihr AG die Einzahlung in die DRV übernimmt, Erfahrungsberichte ... mehr dazu bei privatier.com Privatier, dass streben sie ja an.
Rente mit 70 - darf es ein wenig mehr sein?am 20.07.2021 | 17:45
Vertrauen Sie keinesfalls darauf, dass das Renteneinstiegsalter so bleiben wird wie es derzeit noch gilt. Googeln Sie mal Rente mit 70. Die Fülle der Artikel, die erscheinen, wird Sie "erschlagen". Sehr empfehlenswert ist es ebenfalls, die nächste Bundestagswahl abzuwarten und zu sehen, was danach alles "nettes" im Rentenrecht entschieden wird. Wenn Sie einen früheren Rentenbeginn wünschen, werden Sie Politiker (Luxusversorgung aus Steuermitteln). Wer die Bibel in der Hand hat, segnet sich als erster.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026