Hallo Hoover,
Zu 1) es gibt mehrere Rentenarten, die Sie vor dem 67. Lebensjahr in Anspruch nehmen können.
Die früheste Altersrentenart ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und Sie können diese erhalten, wenn Sie zu 50 % Schwerbehindert sind, eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllen und das 62. Lebensjahr erreicht haben. Hier wird Ihre Rente allerdings um 10,8 % gemindert.
Die nächste Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig Versicherte und kann mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn Sie auch die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Hier kommt ein Abschlag in Höhe von 14,4 % zum Tragen.
Die letzte Altersrentenart, die Sie vor dem 67. Lebensjahr in Anspruch nehmen können, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Hier benötigen Sie eine Wartezeit von 45 Jahren, um mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Sollten die eben genannten Wartezeiten nicht erreicht sein, können Sie diese durch freiwillige Beiträge erreichen. Allerdings gibt es noch einen weiteren Aspekt, den Sie beachten sollten. Sollten Sie sehr schwer erkranken, bekommen Sie von der Rentenversicherung unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente. Diese ist aber nicht nur an medizinische, sondern auch an versicherungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen hier in den letzten 5 Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Da wie das Wort schon sagt, ein freiwilliger Beitrag kein Pflichtbeitrag ist, entfällt dieser Anspruch 2 Jahre nach der Zahlung des letzten Pflichtbeitrages.
Weiterhin könnten bei Ihnen auch noch Arbeitslosengeld I-Ansprüche eine Rolle spielen.
Sie sollten sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Zu 2) Freiwillige Beiträge dürfen Sie für das laufende Jahr bis zum 31.03. des Folgejahres einzahlen. Sie können, um die Wartezeiten zu erfüllen, lediglich eine monatliche Zahlung leisten oder eben immer bis zum 31.03. des Folgejahres, für das vergangene Jahr Beiträge einzahlen.
Zu 3) Wir müssen hier nochmal zwischen zwei Einzahlungs“Varianten“ unterscheiden. Zunächst gibt es die oben beschriebene Möglichkeit der klassischen freiwilligen Beitragszahlung, bei der Sie monatlich etwas in die Rentenversicherung einzahlen. Hier können Sie allerdings nur maximal 15847,20 Euro für das komplette Jahr einzahlen. Die zweite Variante ist die Ausgleichszahlung um Rentenabschläge zu mindern. Hier können Sie durchaus auch einen Betrag von 50000 Euro einzahlen, was aber steuerlich gesehen vielleicht keinen Sinn ergibt-> Mit dem Steuerberater sprechen. Die letztliche Höhe der Einmalzahlung, die Sie leisten dürfen, hängt direkt von Ihrer Rentenhöhe und dem Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Für 50000 Euro würden Sie ca. 6,4712 Entgeltpunkte erlangen, aber eine zeitliche Zuordnung entsteht hier nicht.
Viele Grüße
Ihre Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung