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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge als langjährig versicherter Rentner...

von Renter in Spe03.07.2024 | 07:25
137 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag Ich werde ab 1.2.25 in die Rente als langjährige Versicherter gehen. Nach meinem Kenntnisstand ist es möglich, dann weiter freiwillig Beiträge in die RV zu zahlen und damit die Rente ab Erreichen der Regelaltersrente zu steigern. Gleichzeitig mindert dies auch die Steuerlast als Sonderausgaben Altersvorsorge. Ist dies soweit korrekt und welchen Antrag muss ich dazu stellen ? Kann ein solche Betrag dann ggfs. auch als Einmalzahlung im Jahr erfolgen oder muss dies regelmässig / monatlich gemacht werden danke und beste Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner in Spe,

wird eine Vollrente als Altersrente für langjährig Versicherte bezogen, ist die freiwillige Versicherung unter den üblichen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 SGB VI bis zum Ablauf des Kalendermonats zulässig, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. 

Die eingezahlten Beiträge sind ggfls. steuerlich bis zu einem Grenzbetrag absetzbar, hierzu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt bzw. einem Steuerberater.

Die freiwilligen Zahlungen können mit dem Vordruck V0060 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0060.html beantragt werden. Hier ist zum einen die mtl. Abbuchung möglich oder alternativ können Sie die Möglichkeit der Überweisung (auch nur einmal jährlich) nutzen. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen.

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2 Antworten

ThomasRam 03.07.2024 | 09:51
Ergänzend zum Experten als Info: Sie können die freiwillige Versicherung auch erst im Folgejahr bis zum 31.3.2026 rückwirkend zum 1.2.2025 stellen und in 2026 einzahlen, falls Ihnen das etwas bringt (steuerlich bzw. finanzielle Verfügbarkeit)..
lang und breitam 03.07.2024 | 12:29
Und dies ermöglicht Ihnen auch den 'Freiraum', unterjährig ggfs. doch versicherungspflichtig zu arbeiten - wenn Sie es wollen/können und dann erst am Jahresende zu schauen, welche Monate für 'freiwillige' Versicherung noch 'frei' wären, denn neben einer Pflichtversicherung dürfen freiwillige Beiträge ja nicht bezahlt werden. Und neben einer (auch vorgezogenen) Altersrente dürfen Sie ja aber 'unbegrenzt' hinzuverdienen. Steuerlich wäre zu beachten, dass jeweils das Datum Zahlungs'abfluss' (also Belastung auf Ihrem Konto) gilt, danach richtet sich die Zuordnung zum 'Steuerjahr'.
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