Hallo Rentner in Spe,
wird eine Vollrente als Altersrente für langjährig Versicherte bezogen, ist die freiwillige Versicherung unter den üblichen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 SGB VI bis zum Ablauf des Kalendermonats zulässig, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Die eingezahlten Beiträge sind ggfls. steuerlich bis zu einem Grenzbetrag absetzbar, hierzu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt bzw. einem Steuerberater.
Die freiwilligen Zahlungen können mit dem Vordruck V0060 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0060.html beantragt werden. Hier ist zum einen die mtl. Abbuchung möglich oder alternativ können Sie die Möglichkeit der Überweisung (auch nur einmal jährlich) nutzen. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen.