Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge für Schul-/Ausbildzeit vom 16. bis 17. Lebensjahr

von Bernd6622.01.2024 | 14:19
464 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich hatte heute eine tel. Unterredung mit einer Mitarbeiterin der DRV. Diese hat mir mitgeteilt, dass die oben genannte Möglichkeit nur für diejenigen gilt, die nach der "alten Regelung" bereits Anrechnungszeiten für die Schulzeit ab dem 16. Lebensjahr auf ihrem Rentenkonto hatten. Diesem Personenkreis hätte man durch die "neue Regelung" (ab wann?), dass es Anrechnungszeiten erst ab dem 17. Lebensjahr gibt, quasi 1 Jahr Anrechnungszeit "abgenommmen", weshalb auch nur für diese Personen die Möglichkeit zur Zahlung freiwilliger Beiträge gilt. Seltsamerweise kann ich zu dieser "Sonderbedingung" nichts finden, insbes. auch nicht in dem betrefffenden § 207 des SGB (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/207.html). Ich frage konkret für meinen Sohn, geb. 03.08.2005, der jetzt im Frühjahr sein Abi macht und ab 01.08.2024 eine Berufsausbildung im Handwerk beginnen wird. Im seinem Rentenverlauf hätte ich mir das so vorgestellt: - 08/2021 bis 07/2022: freiwillige Beiträge für Schulzeit ab 16. Lebensjahr - 08/2022 bis 07/2024: Anrechnungszeit für Schulausbildung - ab 08/2024: Pflichtbeiträge aus vers.-pfl. Berufsausbildung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Berechtigt zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen wegen Schul- und Studienzeiten sind gemäß § 207 SGB VI, die Versicherten die

Zeiten einer schulischen Ausbildung beziehungsweise eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs nach dem vollendeten 16. Lebensjahr nachweisen können und zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind oder zum Zeitpunkt des Nachzahlungsantrages rentenversicherungspflichtig sind.  Daher dürfte Ihr Sohn die Voraussetzung erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass freiwillige Beiträge zur 45-jährigen Wartezeit nur mitzählen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Sebastianam 22.01.2024 | 14:32
Ihr Sohn kann nach derzeitiger Regelung ggf freiwillige Beiträge für bestimmte Ausbildungszeiten einzahlen, insbesondere für Schulbesuch zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr. Details finden Sie z.B. hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/rente-interesse-a… Er hat für die Nachzahlung aber bis zum 45. Lebensjahr Zeit. Ob es Sinn macht sich da jetzt schon Gedanken zu machen ist fraglich. Inwiefern sich solche freiwilligen Zahlungen in bestimmter Höhe auf die Rente auswirken, lässt sich jetzt, ohne den weiteren Versicherungslauf vorhersagen zu können, ja noch gar nicht sagen. In Einzelfällen können solche freiwilligen Beiträge die Rente sogar verringern. Außerdem ist das Geld wenn es jetzt schon eingezahlt wird, einfach weg. Man sollte nicht vom schlimmsten ausgehen, aber es ist ja heute noch gar nicht klar, ob ihr Sohn das 45. Lebensjahr überhaupt erreichen wird; Unfälle gibt es immer wieder und dann ist das Geld weg. Es gibt natürlich auch Vorteile das Geld jetzt schon einzuzahlen, aber man sollte das wie gesagt gut abwägen wenn man bis zum 45. Lebensjahr Zeit hat.
Schadeam 22.01.2024 | 15:01
Ihr 18 jähriger Sohn hat noch über 26 Jahre Zeit zu entscheiden ob das für ihn Sinn macht (bis er 45 Jahre alt ist). Wenn Sie - als besorgter Vater - für ihn die "Kohle jetzt schon abdrücken wollen (am besten 12 Höchstbeiträge) wird der junge Mann sich sicher nicht wehren. Ob er das selbst heute einzahlen würde, wenn man ihm sagt, dass er für jeden jetzt gezahlten Tausender mit 67 - also in fast 50 Jahren! - 5€ mehr Rente bekommt, da bin ich mir nicht so sicher. Eine "Sonderegelung" so wie Sie das verstanden haben, gibt es da nicht, berechtigt wäre er aus heutiger Sicht auf jeden Fall.
Bernd66am 22.01.2024 | 16:01
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Danke! Mir ging es in erster Linie um die zitierte "Sonderregelung", die dann offensichtlich eine Falschauskunft war. Natürlich ist bis zum 45. Lebensjahr noch lange Zeit, aber man weiß ja nie, wie der Gesetzgeber solche Möglichkeiten vielleicht auch mal cancelt, was man dann nicht oder zu spät mitbekommt. Ansonsten war ich gedanklich hier weniger bei einer möglichen Rentenerhöhung von 5€, sondern eher bei der Zahlung von Mindestbeiträgen um 12 zusätzliche Beitragsmonate (z.B. für das Erreichen der "Rente für besonders langjährig Versicherte") zu generieren.
Sebastianam 22.01.2024 | 16:14
Zitat von Bernd66 anzeigenausblenden
Das ist alles nicht so einfach. Klar, für bestimmte Wartezeiten zählen die freiwilligen Beiträge. Aber wenn Sie die Wartezeiten jetzt schon im Blick haben, können Sie die in der Regel auch so erfüllen. Sinnvoll ist das meiner Ansicht nach nur wenn Sie kurz vor Ihrem 45. Geburtstag merken, dass Sie die Wartezeit nur noch dann erfüllen können, wenn Sie freiwillig für die Schulzeit nachzahlen. In dem Fall kann die Zahlung des Mindestbetrags sinnvoll sein. Wenn Sie schon jetzt nur den Mindestbeitrag einzahlen wollen, kann dies negative Folgen haben, insbsondere bezühlich Ansprüche auf z.B. eine Erwerbsminderungsrente. Eine niedrige Beitragsleistung bei den freiwilligen Beiträgen kann hier zu einer geringeren Rentensteigerung, ja sogar zu einem Absinken des Anspruchs führen. Das liegt insbesondere daran, dass bei diesem Anspruch die "Hochrechnung" bis zur Regelaltersgrenze ungünstiger ausfallen kann. Die "Hochrechnung" erfolgt aufgrund Ihrer durchschnittlichen "Gesamtbeitragsleistung" - vergleichsweise niedrige Beiträge verringern die Gesamtleistung und mithin die Hochrechnung. Natürlich kann man spekulieren, dass die Regelungen irgendwann mal geändert werden und man deshalb lieber jetzt noch von der Regelung Gebrauch macht. Dieses Risiko haben Sie aber immer, egal was Sie tun.
ThomasRam 22.01.2024 | 16:35
Zur Ergänzung: bei freiwilligen Beiträgen bestimmen Sie selbst die Höhe zwischen Mindest- und Maximalbeitrag. Sie bekommen die Rentenpunkte außerdem zum 'heutigen' Kaufpreis - und dieser steigt mit der Zeit, sprich die gekauften Rentenpunkte werden teurer. Oder reißerisch ausgedrückt: "So günstig wie dieses Jahr bekommen Sie diese Anzahl Rentenpunkte nie mehr!". Wenn Ihr Sohn bereits (gut) verdient, kann er ggf. die Beiträge im Zahljahr vom zu versteuernden Einkommen tlw. absetzen. Ob, bzw. wie lange die aktuellen Regelungen/Gesetze noch Bestand haben, kann keiner sagen. Ich tendiere eher dazu, aktuelle Regelungen zu nutzen, um Ansprüche zu sichern. Wer weiß schon, ab wann das alles im Detail so nicht mehr gehen wird und ob man sich rechtzeitig daran erinnert, falls doch ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026