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Experten-Antwort

Freiwillige Betragszahlung kann zu Rentenminderung führen ???

von Georg We09.11.2015 | 14:59
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8 Antworten

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Hallo, ich beziehe mich auf den Artikel im online-focus "Ohne Abschläge in die Rente": http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/ohne-rente-mit… Hier wird unter Punkt "2. Nachzahlen" erwähnt, dass niedrige freiwillig nachgezahlte Beiträge eine Minderung der zu erwartenden Rentenbezüge zur Folge haben können. Das verstehe ich nicht bzw. verstehe die genannte Begründung nicht! Wer kann mir dies erklären ... danke im Voraus. Gruß Georg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.11.2015 | 11:17

Hallo Georg We,

der von „Jonny“ gegebenen Antwort schließen wir uns an. Allerdings raten wir dringend sich vor der Zahlung der Beiträge entsprechend beraten zu lassen oder eine Probeberechnung anzufordern, aus der sich die Höhe der derzeitigen Rentenansprüche ohne und mit den geplanten freiwilligen Beiträgen ergibt.

7 Antworten

qwertzam 09.11.2015 | 16:53
ohne den Artikel gelesen zu haben: Wenn Beiträge in einer Höhe geleistet werden, die unterhalb des Durchschnitts ALLER Beiträge liegen, sinkt der Durchschnittswert aller Beitragszeiten für die Berechnung der Gesamtleistungsbewertung*. Wenn relativ viele Beitragsfreie Zeiten im Versicherungsverlauf enthalten sind, KANN es passieren, dass die zusätzlichen Entgeltpunkte durch die freiwillige Beitragszahlung die Bewertung (der nun niedriger) beitragsfreien Zeiten nicht auffängt. Es gibt einige Fallkonstellationen bei denen das Hinzuziehen von weiteren Zeiten bzw. die Aufwertung von Beitragszeiten z.B. durch Berufsausbildung zu einer Minderung der Rentenhöhe führt. Erfahrungsgemäß ist das aber eher die Ausnahme. Hier lohnt sich vorher ein Beratungsgespräch inkl. Probeberechnung in der nächsten Beratungsstelle bzw. Versicherungsamt/Gemeindeamt, etc. * Gesamtleistungsbewertung hier erklärt Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Jonnyam 09.11.2015 | 20:25
Was die möglich Minderung der Rente durch niedrige freiwillige Beiträge angeht, ist wohl dieser Passus gemeint: "Es ist sogar so, dass zu niedrige freiwillig nachgezahlte Beiträge eine Minderung der zu erwartenden Rentenbezüge zur Folge haben können. Insbesondere dann, wenn die Nachzahlung früh im Erwerbsleben erfolgt. Hintergrund ist, dass sich die Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge auch auf die Anrechnung von Zeiten auswirkt, in denen Sie beispielsweise krank oder arbeitslos waren. Und das kann am Ende die verdienten Rentenpunkte senken." Das gilt nur ausnahmsweise bei Beitragszahlungen für eine Zeit vor Vollendung des 17. Lebensjahres: Denn grundsätzlich wird für die Durchschnittsbildung die gesamte Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Rentenfall genommen. Und da gibt es dann nur 2 Alternativen, wenn für Lücken gezahlt werden kann: Mit der Lücke ist der Durchschnitt schlecht, mit einer Beitragszahlung für die Lücke wird er besser. Und bei Lücken ab dem 17. Lebensjahr gilt Folgendes: Es mag zwar Fälle geben, in denen niedrigste freiwillige Beiträge sich weniger positiv auswirken als das Minus für die beitragsfreien Zeiten. Ohne die freiwilligen Beiträge wäre deren Wert aber noch niedriger. Lediglich bei einer Nachzahlung für Zeiten vor dem 17. Lebensjahr (für nicht mehr anrechenbare Schulzeiten), die ohnehin nur bis zum 45. Lebensjahr möglich ist, sollte man aufpassen meint jedenfalls Jonny P.S. Richtig ist aber, das in jedem Fall konkret durchrechnen zu lassen bevor gezahlt wird.
LSam 09.11.2015 | 21:10
Werden freiwillige Beiträge als „Mindestbeitrag“ gezahlt, 2015 = 84,15€ monatlich, führt dies, weil: . . . a) die Bewertung dafür für ein Jahr nur bei 0,1808 % des Bundesdurchschnitts liegt, . . . b) in dieser geringen Höhe der/die Betreffende wohl nur selten im Durchschnitt aus dem . . . . . gesamten Berufsleben verdient hat, immer zur Minderung der Rente, wenn der bisher gerechnete Durchschnitt (Anlage 4 im Rentenbescheid oder der Rentenauskunft) höher dargestellt wird. . Je länger die freiwillige Zahlung in der geringen Höhe andauert, umso höher die Auswirkung auf die Rente, weil die Minderung des Gesamtleistungswertes sich auch fortsetzt auf die dann geringere Bewertung aller zu bewertenden Anrechnungszeiten. . Die Amortisation von freiwilligen Beiträgen, egal in welcher Höhe sie gezahlt werden, ist eigentlich nicht lukrativ und sollten beschränkt werden zur Sicherung von Rentenanwart- schaftszeiten.
Little Stevenam 09.11.2015 | 21:17
Auch bekannt unter "16er Falle"
Jonnyam 09.11.2015 | 21:51
User LS Es ging nicht um die Frage, ob sich freiwillige Beiträge lohnen. Die Frage ist: Mindert sich eine bereits erreichte Anwartschaft auf eine Rente durch niedrigste freiwillige Beiträge. Und wer das System der Gesamtleistungsbewertung begriffen hat, weiß, dass dies bei einer Beitragszahlung für den belegungsfähigen Zeitraum (17. LJ bis Rentenfall) nicht sein kann. Denn eine Lücke ohne Beiträge ist schlechter als eine niedrigste Beitragszahlung. Nur die 16er-Falle ist möglich. Daher dafür auch möglichst Höchstbeiträge zahlen. Meint jedenfalls bis zum Nachweis des Gegenteils Jonny
Ludwinam 10.11.2015 | 09:13
Jemand arbeitet bis 60 dann kann er ersehen, was im Rentenbescheid an derzeitiger Altersrente vorhanden ist. Wenn er nun bis 63 freiwillige Beiträge von 85,05 Mindestbeitrag zahlen, erhöht sich die Rente jedes Jahr um ca. 4,50.
W*lfgangam 09.11.2015 | 21:54
Hallo Georg We, der Artikel ist gar nicht mal so schlecht, eigentlich ganz gut (schreckt auf, lässt hinterfragen, auch wenn nur allgemein gehalten) und beleuchtet Vor- wie Nachteile - die (wie die obigen Beiträge zeigen) individuell geklärt werden müssen, da hilft nur ein Berater weiter, der das am eigenen Versicherungskonto beurteilen kann. Was auch nur eine Momentaufnahme wäre ...wer weiß schon, wie es nach Lbj. 45 weitergeht (wenn gerade diese Nachzahlungsoption gezogen werden sollte). Gruß w.
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