Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Freiberufler,
1. Voraussetzung ist lediglich, dass nach Vollendung des 50. Lebensjahres ein „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung, die zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erforderlich ist“ gestellt wird, in dem die Art der Altersrente, die vorzeitig in Anspruch genommen werden soll und deren geplanter Beginn angegeben werden. Der Rentenversicherungsträger erteilt dann eine(n) entsprechende(n) Bescheid/Rentenauskunft.
2. Die DRV kann die Rentenauskunft ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die gewünschte Altersrente offensichtlich nicht erfüllt werden können.
3. Als Höchstbetrag ist als einmalige Zahlung der in der Auskunft genannte Betrag möglich.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie übrigens hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/02_nachzahlung_und_erstattung/02_rentenminderung_ausgleichen.html
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